Hallo,
bin alleinerziehend und hätte gerne gewusst, wie hoch der jährliche Entlastungsbetrag ist, den ich absetzen kann. Oder hat meine Freundin mich diesbezüglich falsch informiert und ich kann gar nichts absetzen?
Meine Tochter ist 6 Jahre alt und auch bei ihrem Vater gemeldet.
Wer kennt sich aus und kann mir antworten?
Gruß
Lillifee
Entlastungsbetrag
Re: Entlastungsbetrag
Hallo Lilifee,
allein Stehende können seit 1.1.2004 für entsprechende Aufwendungen den Entlastungsfreibetrag von 1.308 EUR abziehen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Eltenteilein gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
allein Stehende können seit 1.1.2004 für entsprechende Aufwendungen den Entlastungsfreibetrag von 1.308 EUR abziehen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Eltenteilein gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.