KFZ-Kosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Run75
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2010, 08:14

KFZ-Kosten

Beitrag von Run75 »

Moin moin alle miteinander,

bis zum 30.06. war ich Handelsvertreter und habe meine tatsächlichen KFZ-Kosten mit Hilfe von Belegen und Fahrtenbuch als Betriebsausgaben angesetzt.

Nun bin ich seit dem 01.07. in einem Angestelltenverhältnis, aber ebenfalls im Außendienst tätig. Das ganze mit wechselnden Einsatzstellen. Mal in Zweigstellen, oft beim Kunden zu Hause. Ich gehe mal davon aus, dass sich für mich nichts ändert hinsichtlich der absetzbaren KFZ-Kosten, oder?

Wie verhält es sich mit KFZ-Reparaturen ohne Beleg? Ich habe einen sehr guten Freund, der über seinen Namen bei seinem Arbeitgeber günstig die Teile bestellt und sie mir als Freundschaftsdienst einbaut. Gibt es da Grenzen bis zu denen das Finanzamt solche Ausgaben ohne Beleg anerkennt?
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: KFZ-Kosten

Beitrag von ruepel »

Hallo,
Reparaturen ohne Beleg können keine Betriebsausgaben sein, Verstoss gegen GOB. Wenn Du noch die Rechnung für die Teile hast, kannst Du zumindest die als Betriebsausgaben ansetzen. Zur weiteren Beantwortung brauch ich Sachverhaltsangaben:
War der Pkw gewillkürtes Betriebsvermögen oder notwendiges Betriebsvermögen oder notwendiges Privatvermögen?

gewillkürtes Betriebsvermögen = betriebliche Nutzung 50-90%

notwendiges Betriebsvermögen = betriebliche Nutzung mehr als 90%

notwendiges Privatvermögen = betriebliche Nutzung weniger als 50%

Wie alt ist der Pkw? Älter als 5 Jahre ist sehr schlecht für die Absetzung für Abnutzung.

Dann ist eh Vorsicht geboten, weil das Finanzamt in einem solchen Fall gerne einen Betriebsaufgabegewinn ermittelt.

Gruß
Run75
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2010, 08:14

Re: KFZ-Kosten

Beitrag von Run75 »

Nein, da wurde ich missverstanden. Zu Handelsvertreter-Zeiten lief alles über eine Werkstatt. Der Wagen war notwendiges Betriebsvermögen und mittlerweile vollständig abgeschrieben.

Meine Frage bezog sich auf meinen jetzigen Status als Angesteller im Außendienst.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: KFZ-Kosten

Beitrag von ruepel »

Hallo,

da der Pkw nichts mehr Wert ist, würde ich Dir raten, eine monatliche Dienstfahrtenaufstellung zu machen und dann pro gefahrenen km 30 Cent als Dienstfahrt geltend zu machen. Die Dienstfahrtenaufstellung würde ich zeitnah erstellen und vom Arbeitgeber abzeichnen lassen.
Mit der Erstattung der 30 Cent/km sind alle Kfz Kosten abgegolten, daher ist dann die Reparatur durch den Kumpel zumindest berücksichtigt.
Hebe trotzdem die Tankbelege auf und notiere dir Deinen km-Stand zu Beginn und zum Ende des Wirtschaftsjahres, bei Abgabe der Einkommensteuererklärung und der Werbekosten zu den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit § 19 EStG fragt das Finanzamt gern mal nach und will die km in irgendeienr Form nachgewiesen haben. Rechnungen zu Reparaturen mit aufgeführtem Datum und km-Stand sind dabei sehr hilfreich.
Gruß
Run75
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2010, 08:14

Re: KFZ-Kosten

Beitrag von Run75 »

hey ruepel,

danke für die Antwort. Ich werde weiterhin Fahrtenbuch führen und die dienstlich gefahrenen Kilometer vom Arbeitgeber abzeichnen lassen. Damit sollte ich dann auf der sicheren Seite sein.
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