Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich verdiene 480 € brutto bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und habe geringe Einkünfte aus nebenberuflicher Gewerbetätigkeit. Wäre es sinnvoll noch einen 450 € Minijob (pauschal versteuert) anzunehmen? Ist dieser dann Einkommensteuerfrei für mich, also müsste ich ihn auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung angeben? Oder würden alle drei Jobs zusammengerechnet werden.
Im Internet habe ich leider nur die Konstellation Selbständigkeit + Minijob bzw. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung + Minijob gefunden, aber keine Kombination aus drei verschiedenen Tätigkeiten.
Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße
Nivecia
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Selbständigkeit und Minijob
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Re: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Selbständigkeit und Minijob
ein echter Minijob ist immer für Sie steuerfrei - also keine Angabe in ESt-Erklärung!