Hallo! Ich gehe zwei Tätigkeiten nach:
a. Journalistisch b. als Dozent - beides freiberuflich
mein Dozentenhonorar ist umsatzsteuerbefreit gemäß USTG (ca. 20.000 € Einnahmen )
mein journalist. Honorar beträgt ca. 4.000 € (hier würde die Kleinunternehmerregelung greifen)
Mir ist nun nicht klar, was ich bei meiner UST-Erklärung angeben muss:
Verlangt das FA, dass ich beide Zahlen addiere und darauf USt. berechne, weil über 17.500 ? Obwohl der Großteil der Einnahmen gar nicht USt-Pflichtig?
Oder stellt das FA fest, dass der Ust.Pflichtige Anteil unter 17.500 ist und ich deshalb nicht Ust.Pflichtig bin ....
Wer weiß da was?
Liebe Grüße
Umsatzsteuerbefreit
Re: Umsatzsteuerbefreit
Wie heißt es so schön - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :
Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen“?
Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:
“Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen“?
Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:
“Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
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Re: Umsatzsteuerbefreit
Wie heißt es so schön - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :
Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen“?
Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:
“Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
Hallo SEVERINA,
Vielen Dank für deine prompte Antwort! Tatsächlich ist die Tätigkeit als Dozent in § 4 Nr. 21 a bb UStG begründet. Gehört, wie du schreibst, nicht zum Gesamtumsatz.
Also steuerfrei.
Bedeutet das dann auch, dass ich für die (journalist.) Umsätze (ca. 4000 €), obwohl sie unter 17.500 € liegen, bei meinen Rechnungen Umsatzsteuer vereinnahmen muss?
Ich gehe mal davon aus, die Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit als Dozent ist in § 4 Nr.21 b begründet (“die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen“?
Dann gehören diese Umsätze NICHT zum Gesamtumsatz im Sinne von § 19 UStG:
“Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
Hallo SEVERINA,
Vielen Dank für deine prompte Antwort! Tatsächlich ist die Tätigkeit als Dozent in § 4 Nr. 21 a bb UStG begründet. Gehört, wie du schreibst, nicht zum Gesamtumsatz.
Also steuerfrei.
Bedeutet das dann auch, dass ich für die (journalist.) Umsätze (ca. 4000 €), obwohl sie unter 17.500 € liegen, bei meinen Rechnungen Umsatzsteuer vereinnahmen muss?
Re: Umsatzsteuerbefreit
Nein - da die Umsätze aus der Dozententätigkeit nicht zum Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (Kleinunternehmer) gehören, liegt der Gesamtumsatz unter 17.500 und du bist Kleinunternehmer. Auf den Rechnungen wird also keine Umsatzsteuer ausgewiesen, du musst aber erklären warum du dies nicht machst ('Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet'). Du kannst freiwillig auf den Kleinunternehmerstatus verzichten - dann können gezahlte Umsatzsteuerbeträge gegengerechnet werden.
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- Registriert: 28. Mai 2018, 16:24
Re: Umsatzsteuerbefreit
Dankeschön! Damit ist für mich alles klar. Einen schönen Tag noch.