Hallo,
wenn man 2 Gewerbe hat, muss man dann bei der Einkommensteuererklärung für jedes Gewerbe eine Einnahmenüberschussrechnung machen oder alles zusammen? Bei der Umsatzsteuererklärung wird es ja nicht getrennt.
Einkommensteuererklärung bei 2 Gewerben
Re: Einkommensteuererklärung bei 2 Gewerben
Hallo,
nein, ein Unternehmer kann mehrere Gewerbe haben und für alle zusammen einen Jahresabschluss nach § 4 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 EStG erstellen und dann in der Einkommensteuererklärung eintragen.
Gruß
nein, ein Unternehmer kann mehrere Gewerbe haben und für alle zusammen einen Jahresabschluss nach § 4 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 EStG erstellen und dann in der Einkommensteuererklärung eintragen.
Gruß
Re: Einkommensteuererklärung bei 2 Gewerben
Antwort vom Finanzamt:
Bei der Einkommensteuererklärung jeweils pro Gewerbe eine eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Beide Gewerbe in eine geht nicht.
Bei der Umsatzsteuererklärung beide Gewerbe zusammenfassen.
Bei der Einkommensteuererklärung jeweils pro Gewerbe eine eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Beide Gewerbe in eine geht nicht.
Bei der Umsatzsteuererklärung beide Gewerbe zusammenfassen.
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Re: Einkommensteuererklärung bei 2 Gewerben
Hallo,
für Dich selber empfiehlt es sich natürlich intern zwei Gewinnermittlungen zu erstellen, damit Du den besseren Überblick hast, wie sich die beiden gewerbe entwickeln.
Beim FinA brauchst Du aber nur eine Gewinnermittlung abgeben, in der beide Gewerbe zusammengefasst. sind. Insofern kann ich die Antwort Deines Finanzamtes nicht nachvollziehen. Was für zwei Gewerbe beteibst Du denn, vielleicht liegt hier ja ein "besonderer Fall" vor?
Gruß aus Berlin
für Dich selber empfiehlt es sich natürlich intern zwei Gewinnermittlungen zu erstellen, damit Du den besseren Überblick hast, wie sich die beiden gewerbe entwickeln.
Beim FinA brauchst Du aber nur eine Gewinnermittlung abgeben, in der beide Gewerbe zusammengefasst. sind. Insofern kann ich die Antwort Deines Finanzamtes nicht nachvollziehen. Was für zwei Gewerbe beteibst Du denn, vielleicht liegt hier ja ein "besonderer Fall" vor?
Gruß aus Berlin
Re: Einkommensteuererklärung bei 2 Gewerben
Hallo,
ein besonderer Fall liegt da eigentlich nicht vor. Das eine Gewerbe ist Handel und das andere Dienstleistungen. Getrennt deswegen, weil beide Gewerbe jeweils in einer anderen Branche tätig sind.
ein besonderer Fall liegt da eigentlich nicht vor. Das eine Gewerbe ist Handel und das andere Dienstleistungen. Getrennt deswegen, weil beide Gewerbe jeweils in einer anderen Branche tätig sind.