Beitragvon Severina » 21. Mai 2018, 15:56
“Verargumentieren“ können Sie, wie Sie wollen, außergewöhnliche Belastungen sind das trotzdem nicht.
Wenn das so richtig wäre, wie Sie das meinen, dann würde das doch bedeuten: Man muss nur lange genug warten, bis man einer von nur noch wenigen ist, die von einem Gesetz betroffen sind, damit sich die Allgemeinheit an den eigenen Kosten beteiligen muss. So funktioniert das aber sicher nicht. Es sind HEUTE nur noch x Haushalte mit Grube, früher waren es mehr, und alle haben ihre Kanalanschlusskosten selbst bezahlt.
Wenn Sie mir nicht glauben wollen: .https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-privat/kanalreparatur-als-aussergewohnliche-belastung-3799
Handwerkerleistungen sind es aber anteilig. Wenn Sie die Kosten auf zwei oder mehr Jahre verteilen können, können Sie die Grenze mehrmals ausschöpfen (und die 20 % von den Kosten der Arbeitsleistung mindern direkt die Steuer, nicht nur das zu versteuernde Einkommen).