Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

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maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Hallo zusammen,

nach meinen Informationen kann eine Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend erstellt werden, eine Verlustfeststellung 7 Jahre rückwirkend.

Ich habe bisher nie eine Steuererklärung abgegeben und habe vor 7 Jahren bereits Kosten für mein Zweitstudium gehabt, die ich gerne als Verluste steuerlich geltend machen würde. Wäre so etwas mit einer Verlustfeststellung noch möglich?

LG & 1000 Dank
Maria
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Wäre so etwas mit einer Verlustfeststellung noch möglich? Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es da ein paar Probleme:
1. Ein Verlust ist ein negatives Einkommen, d. h., unter null. Es wird nämlich gern angenommen, ein Verlust sei ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag - das ist falsch.
2. Ein Verlust kann nicht irgendwohin "umgebucht" werden - er wandert ins Folgejahr. Wenn Sie also einen Verlust für 2011 festgestellt kriegen, aber erst jetzt Einkommen haben, werden das ziemlich viele Erklärungen bzw. Feststellungsanträge, weil für jedes einzelne Jahr einer abzugeben ist.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort und Verzeihung für meine späte Rückmeldung!

Das klingt ja erstmal positiv. Ich habe mein Studium auch in den nächsten zwei Jahren (2012 & 2013) noch fortgesetzt und für diese Jahre (unter Berücksichtigung von Entfernungspauschale, Arbeitsmitteln, Auslandsaufenthalt, etc.) tatsächlich ein negatives Einkommen zu verzeichnen. Ich wäre bereit, alle notwendigen Erklärungen und Feststellungsanträge von damals und für die seitdem verstrichenen Jahre abzugeben.

Da nun aber eine Steuererklärung nur 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden kann, ist mir nicht ganz klar, wie ich für die Jahre 2011 ff. bei ELSTER vorgehen soll. Ist für die rückwirkende Verlustfeststellung dennoch das gewöhnliche Formular für die Einkommenssteuererklärung (mit dem entsprechenden Kreuz für die Verlustfeststellung) zu verwenden?

LG Maria
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Ist für die rückwirkende Verlustfeststellung dennoch das gewöhnliche Formular für die Einkommenssteuererklärung (mit dem entsprechenden Kreuz für die Verlustfeststellung) zu verwenden? Ja.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Nur für's Verständnis:
Warum wird in vielen Quellen gesagt, eine Steuererklärung könne nur maximal vier Jahre rückwirkend abgegeben werden?
Nach deinen Antworten zu schließen ist das auch noch für 2011, 2012 und 2013 möglich ...

Vielen Dank für deine Hilfe! :)
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Warum wird in vielen Quellen gesagt, eine Steuererklärung könne nur maximal vier Jahre rückwirkend abgegeben werden? Weil das so ist.
Nach deinen Antworten zu schließen ist das auch noch für 2011, 2012 und 2013 möglich ... Nö. Wir reden hier über Anträge auf Verlustfeststellung. Und dafür gibt es eine längere Frist, was Sie übrigens selbst schreiben:
nach meinen Informationen kann eine Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend erstellt werden, eine Verlustfeststellung 7 Jahre rückwirkend.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Das ist alles korrekt.

Was mir aber immer noch nicht einleuchtet: Wenn man für die Verlustfeststellung ohnehin exakt dasselbe Formular verwendet wie für die gewöhnliche Einkommenssteuererklärung, wo ist dann der Unterschied zwischen den beiden Fristen? Mit anderen Worten: Was genau kann ich für die Jahre 2011 bis 2013 nicht mehr absetzen, was ich für die Folgejahre noch geltend machen kann?

LG Maria
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von Severina »

Sie könnten für 2011 - 2013 keine Einkommensteuererstattungen mehr erwirken, wenn Ihnen welche zustehen würden.
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Was genau kann ich für die Jahre 2011 bis 2013 nicht mehr absetzen, was ich für die Folgejahre noch geltend machen kann? Die Frage ist falsch gestellt. Sie können für für 11-13 keine Steuererklärung abgeben, sondern nur Verluste feststellen lassen. Ein Verlust ist ein Einkommen unter null - entweder Sie hatten einen Verlust, dann können Sie den feststellen lassen, oder Sie hatten keinen. Dann ist für die Jahre 11-13 nichts mehr zu holen.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Erstmal herzlichen Dank für eure Hilfe!

Ich habe jetzt vom Finanzamt für die Jahre 2011 bis 2013 Briefe bekommen mit "Ablehnung der Veranlagung für das Veranlagungsjahr XXX".

In den Briefen steht immer dasselbe: "der Antrag zur Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 Einkommenssteuergesetzt ist innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist von vier Jahren zu stellen. Ihr Antrag ist verspätet eingegangen. Somit kann dem Antrag auf Veranlagung nicht entsprochen werden"

Ich dachte, die Verlustfeststellung ist bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich...
Was heißt das konkret für die Verlustvorträge, die ich aus diesen Jahren mitnehmen wollte?

LG Maria
Zuletzt geändert von maria_pelotti am 26. Apr 2018, 00:15, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Das heißt, daß aus irgendeinem Grund Ihr Antrag als Steuererklärung und nicht als Antrag auf Verlustfeststellung gewertet wurde (Haken falsch gesetzt?). Daß es da unterschiedliche Fristen gibt, haben wir ja ausgiebig geklärt. Rufen Sie da an und versuchen Sie das zu klären und ggf. legen Sie Einspruch ein.
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Ich habe jetzt mit einer Dame vom Finanzamt telefoniert.
Sie meint, die Haken wurden alle richtig gesetzt, aber eine Verlustfeststellung sei - genau wie die Steuererklärung - nur bis zu vier Jahre rückwirkend möglich...
Jetzt bin ich etwas irritiert. Muemmel, du meintest ja, eine Verlustfeststellung bei sieben Jahre rückwirkend möglich. Bist du dir da sicher? Und wenn ja, hast du eine zuverlässige Quelle hierfür?

1000 Dank
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von muemmel »

Natürlich - z. B. diese Anwaltskanzlei: http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
maria_pelotti
Beiträge: 13
Registriert: 1. Apr 2018, 21:03

Re: Steuererklärung / Verlustfeststellung rückwirkend

Beitrag von maria_pelotti »

Hervorragend! Ist dies das einzig relevante Urteil hierzu, auf das ich bei einem Einspruch verweisen sollte, oder gibt es noch andere relevante Urteile?

1000 Dank!
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