Hallo,
jetzt muss ich mal wieder was Fragen.
1.) Wenn ich als Privatperson, ohne zur vor eine zugehörige Ausbildung oder ähnliches abgeschlossen zu haben, anfange Nachhilfe-Unterricht an Schüler zu geben, habe ich dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit? In § 18 EStG steht zwar "unterrichtende Tätigkeit", aber zu mir hieß es auch immer § 18 EStG bezieht sich eher auf Leute, die für etwas ausgebildet wurden oder für etwas studiert haben.
2.) Ich habe derzeit bereits ein Nebengewerbe angemeldet (hat nichts mit Haupttätigkeit oder Nachhilfe-Unterricht zu tun). Müsste ich jetzt eine zweite Gewerbeanmeldung machen und nochmal einen Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen?
3.) Gilt für mich § 3 Nr. 26 EStG? Ich mache es ja nicht im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
4.) Muss ich Versicherungstechnisch irgendwas beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich konnte nicht bis Montag warten
Nachhilfe-Unterricht
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Nachhilfe-Unterricht
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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Re: Nachhilfe-Unterricht
1.) Es sind Einkünfte aus § 18 EStG.
2.) Nein und Ja. Keine Gewerbesanmeldung, sondern nur eine Anzeige beim Finanzamt über die Tätigkeit.
3.) Keine Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG
2.) Nein und Ja. Keine Gewerbesanmeldung, sondern nur eine Anzeige beim Finanzamt über die Tätigkeit.
3.) Keine Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG
Re: Nachhilfe-Unterricht
4) Wer unterrichtet, ist ab 450 Euro Verdienst rentenversicherungspflichtig.
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Re: Nachhilfe-Unterricht
Vielen Dank euch zwei
Inzwischen hab ich es mir aber anders überlegt und werde doch keine Nachhilfe anbieten :S
Inzwischen hab ich es mir aber anders überlegt und werde doch keine Nachhilfe anbieten :S
Alexander
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