Spekulationssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Self82
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Registriert: 14. Feb 2018, 17:49

Spekulationssteuer

Beitrag von Self82 »

Hallo zusammen!
Ich habe als Laie mal eine Frage an die Profis!😉
Ich habe 2013 ein Grundstück günstig von meinen Eltern erworben ! Der Marktübliche Wert des Grundstückes betrug ca 90000 € und ich zahlte lediglich den Freundschaftspreis von 60000 €! Zum damaligen Zeitpunkt war der Plan, dass Grundstück selbst zu bebauen . Inzwischen hat sich die Lage aber verändert, sodass ich das Grundstück nun für 101000 € verkaufen werde . Nun würden ja im Prinzip auf den Gewinn von 41.000 Euro Spekulationssteuer anfallen, allerdings waren damals 30000 € quasi ein Geschenk von meinen Eltern.
Die Frage wäre nun, ob wir über diese 30000 Euro nachträglich noch eine Schenkung machen können um die Spekulationssteuer zu reduzieren ? Oder gibt es gegebenenfalls noch andere Möglichkeiten?

Viele Dank für die Hilfe im voraus!!!
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von SteuerHeinz »

Ich würde meine, dass dies nicht möglich ist. Abziehbar sind die Anschaffungskosten, welche sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG iVm §255 Abs. 1 HGB ergibt. Also alles was Sie aufgewendet haben um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das werden dann nur die 60.000 EUR sein.

PS. es gibt keine Spekulationssteuer. Der Veräußerungsgewinn wird tariflichen Einkommensteuer unterworfen. Bei 41T EUR wird wohl ein großer Teil des Gewinns an die Finanzkasse gehen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von StephanM »

Man könnte darüber diskutieren, ob die Übertragung von den Eltern zu Ihnen aufzuteilen ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil.
Beim unentgeltlichen Teil wäre dann die Behaltensfrist von der Anschaffung bei den Eltern an zu rechnen. Wenn das mehr als 10 Jahre sind, wäre der Verkauf für diesen Anteil sogar steuerfrei.

Berechnung
Anschaffung: 90.000 davon 30.000 (1/3) unentgeltlich
Veräußerungspreis: 101.000 davon entfallen 1/3 auf den unentgeltlich erworbenen Anteil = 33.666

Veräußerungsgewinn unentgeltlicher Anteil 33.666 - 30.000 = 3.666
Veräußerungsgewinn entgeltlicher Anteil 67.334 - 60.000 = 7.334

Das Ganze müsste man dem Finanzamt gegenüber entsprechend begründen können. Hierzu vielleicht auch die Bodenrichtwerte zum Zeitpunkt der Übertragung von Eltern auf Sie mit einbeziehen, um den unentgeltlich erworbenen Anteil zu begründen.
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