Betriebsausgaben Maximum

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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nut6
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Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Hallo Forum,
ich bin selbstständig. Ist es tatsächlich so, dass meine Betriebsausgaben maximal 2.455,-- Euro betragen dürfen? Ich habe wesentlich mehr Ausgaben.
Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich per Elster meine Ausgaben in Höhe von 5.366,-- Euro angegeben. Daraufhin wurde meine zu zahlende Einkommenssteuer die sonst gering ausgefallen wäre einfach festgelegt und zwar rechnerisch so als hätte ich eben diese 2.455,-- Euro als Ausgaben. Täusche ich mich da? Ich meine ich hätte früher viel mehr anrechnen können.

Vielen Dank
N.
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

Ist es tatsächlich so, dass meine Betriebsausgaben maximal 2.455,-- Euro betragen dürfen? Nö.
Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich per Elster meine Ausgaben in Höhe von 5.366,-- Euro angegeben. Daraufhin wurde meine zu zahlende Einkommenssteuer die sonst gering ausgefallen wäre einfach festgelegt und zwar rechnerisch so als hätte ich eben diese 2.455,-- Euro als Ausgaben. Und die Kürzung Ihrer Betriebsausgaben um 3.000 Euro haben Sie einfach so hingenommen?
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Oh, jetzt bin ich etwas verwirrt. Es ist in der Mitteilung vom FA immer Von "betriebskosten-Pauschale die Rede. Die dürften nur 30% des Einkommens und maximal 2.455,-- Euro sein. Was ist passiert?

Danke
N
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

Was ist passiert? Passiert ist, daß Sie offenbar die Bedeutung des Begriffs "Pauschale" nicht kennen. Das sind Kosten, die man OHNE NACHWEIS ansetzen kann. Hat man Kosten, die höher sind, und die man belegen kann, setzt man die natürlich anstatt der Pauschale an.
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Aha, ich blicke langsam durch. Ich bin leider etwas unbeholfen in Sachen Steuern. Ist ein Einspruch da fristgebunden, meinen Sie das kann man irgendwie rückgängig machen denn ich habe einiges an Steuern zuviel gezahlt? Der Eingang meiner Erklärung per Elster wurde auch bestätigt.

Danke
N
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

Ist ein Einspruch da fristgebunden Wann kam denn der entsprechende Bescheid?
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Zur letzten EK Erklärung, 2016, also ca. Mitte 2017. Wahrscheinlich ist die Frist schon rum, aber dürfen die mehrere Tausend Euro einfach einbehalten wenn es offensichtlich nicht korrekt ist?
Danke
N.
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

mehrere Tausend Euro einfach einbehalten Na, mehrere 1.000 Euro waren es ja nun nicht: Selbst wenn man Ihnen 3.000 Euro Betriebsausgaben zu wenig angerechnet hat, sind das max. 1.200 Euro an Steuer, die zuviel bezahlt wurden.
Wahrscheinlich ist die Frist schon rum So ist es. Schauen Sie mal nach, ob der Bescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" steht - wenn nicht, kann man da wohl nichts machen.
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Hallo, ich habe jetzt mal die ganzen Papiere vom FA durchgeschaut. Seitenweise Text, leider begreife ich alles nicht, es ist aber öfter von "vorläufig" die Rede, eine Frist habe ich niergendwo sehen können. Ok, eine Frage, meinen Sie es reicht da anzurufen, oder ist es besser gleich einen Steuerberater damit zu beauftragen? ich habe momentan keinen und müsste mir dafür einen suchen.

Vielen Dank
N.
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

es ist aber öfter von "vorläufig" die Rede Das ist aber nicht dasselbe wie "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung".
eine Frist habe ich niergendwo sehen können. Die steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und diese sieht so aus: https://www.buhl.de/steuer-web/widerspruch-einlegen-beim-steuerbescheid/unbenannt/
oder ist es besser gleich einen Steuerberater damit zu beauftragen? In Zukunft sollten Sie das wohl tun. Was nun aber diese Steuererklärung angeht, so ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß auch der Steuerberater nichts machen kann. Aber auch dafür, die Befassung mit Ihrem vermutlich nicht mehr änderbaren Steuerbescheid, müssen Sie beim Steuerberater natürlich zahlen.
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Es gibt spannende Neuigkeiten vom FA. Mein Sachbearbeiter ist inzwischen eine Dame. Sie hat praktisch Null Information rausrücken wollen. Sie meinte unten in dem Bescheid würde stehen dass die Betriebskostenpauschale bei 2.400,-- und nochwas läge. Auf die Frage dass diese Pauschale doch garnicht für mich gelte sondern dass ich meine gesamten Betriebskosten gegenrechne hat Sie einfach geschwiegen. Dann meinte sie sie wisse nicht was der Kollege da gemacht hätte und die Einspruchsfrist wäre schon nach einem Monat vorbei gewesen. Und ich solle mich nochmal im Internet darüber informieren. Sie hatte Null Interesse sich damit zu beschäftigen und hat bei Fragen immer geschwiegen. Also musste ich sauer werden und mit Anwalt und Finanzgericht drohen. Jetzt will sie sich sie Sachen näher ansehen, mit dem Kollegen sprechen und mich innerhalb einer Woche zurückrufen.

Im Moment bin ich am verzweifeln, nicht nur dass ich um ca. 1.500,-- Euro gebracht wurde, sondern diese absolut fehlende Bereitschaft mir zu helfen. Meiner Meinung nach war sie auch sehr jung und unwissend, zögerte immer aus Unwissenheit was jetzt zu tun ist. Und immer abwimmeln.

Danke
N.
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Hallo,
die Ereignisse überschlagen sich. gerade rief die Dame vom FA nochmal zurück.
Sie hätte alles gecheckt und ich hätte bei meiner Elster Abgabe selbst meine Ausgaben unter "betriebskostenpauschale" eingetragen. Sie hätte damit also keinen Fehler gemacht, die Frist sei vorbei. Fertig.
Es stellt sich raus: Es stimmt.
Ich gehöre zu denen, für die alle Steuerangelegenheiten spanische Dörfer sind. Ich kämpfe schon seit Jahren damit aber es ist für mich zu kompliziert. Gelegentlich hatte ich einen Steuerberater, doch der wurde zu teuer als meine Einnahmen geringer wurden. In meiner Elster Steuererklärung für 2016 ist mir also nun ein Fehler unterlaufen. Statt meine Betriebsaugaben alle einzeln in den einzelnen Bereichen aufzuführen habe ich im Formular ganz ober einfach alle meine Ausgaben in "Betriebsausgabenpauschale" angegeben. Ich dachte einfach hier kann ich den Gesamtbetrag "pauschal" eingeben. Das war mein Fehler. Kann ich noch irgendetwas machen? Die Steuer ist einfach ungerechtigter Weise gezahlt worden und bei meiner Unbeholfenheit habe ich echt Angst in der nächsten Erklärung für 2017 wieder irgendwo einen Fehler zu machen der dann teuer wird.

Danke
N
Severina
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von Severina »

Reden Sie hier von einer Eingabe in Zeile 23 der Anlage EÜR (2016)?
Wenn ja:
Das Eingabefeld ist betextet mit 'Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag nach § 3 Nr. 26, Nr. 26 a und/oder Nr. 26b EStG'.

Um ehrlich zu sein, kann ich nicht verstehen, wie man sich da nicht fragen kann, ob man überhaupt zu diesen 'bestimmten Berufsgruppen' gehört, sondern einfach davon ausgeht, dass man hier alle seine Ausgaben in Gänze eintragen kann?

Zunächst mal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie nicht 'um 1.500 € gebracht wurden', sondern sich selbst darum gebracht haben.

Der Verständnisfehler mag ja noch angehen, aber:
- Wenn Sie mit Elster Ihre Erklärung erstellen, können Sie doch die Steuer berechnen lassen. Ich gehe davon aus, dass diese Berechnung für jeden Steuerpflichtigen interessant ist. Wenn nun ein Bescheid kommt, der um 1.500 € von der Berechnung abweicht - dann merken Sie das gar nicht?

- Im Bescheid wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Betriebsausgaben auf die Pauschale gekürzt wurden. Darüber haben Sie sich auch nicht gewundert?

Die Sachbearbeiterin ist an das geltende Recht gebunden, auf Ihr mit Drohungen garniertes Telefonat hin KANN sie Ihnen gar nicht helfen.

Ich sehe zwei Möglichkeiten - ob die aber zu einer Lösung führen werden, wage ich zu bezweifeln:

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.12.2010, Az.: 5 K 2099/09 - hier wurde entschieden, dass unklare Darstellungen des ELster-Programms zum Fehler des Steuerpflichtigen geführt haben und der Stpfl bekam die Korrektur noch nach Ablauf der Einspruchsfrist.

Wenn Sie auch eine Gewinnermittlung auf Papier an das Finanzamt gesendet haben, in der die Betriebsausgaben aufgeführt und der Gewinn ausgewiesen wurde, dann liegt evtl. eine offenbare Unrichtigkeit vor.

Für die Zukunft: prüfen Sie Ihre Bescheide innerhalb der Einspruchfrist!
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Ja natürlich. Mir ist ein grober Fehler unterlaufen und ich übernehme die Verantwortung.
Ich habe jetzt an das FA geschrieben und erklärt dass es sich einfach um einen Fehler meinerseits handelt, es aber an den tatsächlichen Ausgaben nichts ändert.
Es gibt anscheinend einen Paragraphen 146 oder so der es ermöglicht Einspruch auch nach Fristen einzulegen wenn es sich z.b. um Fehler handelt usw., ich werde sehen was da noch zu retten ist.

Ich weiss es ist schwierig das nachzuvollziehen aber leider habe immer Probleme damit, auch mit der 480 seitigen Anleitung meiner Kamera. Ich bin da irgendwie unfähig durchzublicken. Es ist ja nicht nur eine Sache wie die Betriebskostenpauschale, sondern es tun sich bei der Erklärung immer neue Fragen auf. Ich müsste einen Berater haben aber der lohnt sich oft nicht wenn die Einnahmen zu klein sind. Auch wusste ich bis dato überhaupt nicht dass es eine Pauschale für Ausgaben gibt. Ich dachte immer man gibt alle Ausgaben an und fertig. Das hab ich missverstanden und dachte in Feld 23 könnte ich pauschal alles eintragen.

Als der Bescheid kam dachte ich zuerst dass ich mich geirrt habe und das FA schon recht hat. Deswgegen hab ich alles sofort gezahlt. Vorrauszahlungen wurden auch noch fällig, nochmal der gleiche Betrag, das konnte ich aber runterhandeln.

Naja, danke ans Forum, ich werde berichten was das FA sagt.
KN.
muemmel
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von muemmel »

Auch wusste ich bis dato überhaupt nicht dass es eine Pauschale für Ausgaben gibt. Die gibt es, in der hier beschriebenen Höhe von 2455 Euro, auch nur für hauptberufliche schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten. Sind Sie in dem Bereich tätig?
nut6
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von nut6 »

Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Auch mit dem §173 AO ist hier nicht zu machen. Das FA lehnt alles ab und weist mich sogar darauf hin dass ich bedenken soll dass es sich um grobes Verschulden meinerseits handelt. Dabei war es nur ein Flüchtigkeitsfehler. Ich wollte eigentlich einen Steueranwalt hinzuziehen aber ich habe schonmal die Härte des FA kennengelernt und ich kann mir denken dass ich wegen diesem Verschulden evtl. nochmal extra Ärger von denen bekomme. Kurz gesagt, ich habe Angst dass die mich fertigmachen wenn ich mit einem Anwalt komme. Also muss ich jetzt sogar extra eine schriftliche Bestätigung der Einstellung des Einspruchsverfahren unterschreiben und zurücksenden.

Nun, es ist mein Fehler, trotzdem bleibt der Frust dass die 1500 Euro nur wegen einem Flüchtigkeitsfehler weg sind und nicht weil eben meine Zahlen für das Jahr das so ergeben. Ich habe korrekte Angaben gemacht, habe keine Tricks versucht, wollte alles recht machen.

Danke ans Forum
K
Severina
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Re: Betriebsausgaben Maximum

Beitrag von Severina »

Sie missverstehen leider den Begriff “grobes Verschulden“. Das hat nichts mit Tricksereien oder dem Versuch der Verkürzung oder Hinterziehung von Steuern zu tun, sondern vor allem mit mangelnder Sorgfalt.
Lesen Sie mal hier unter 3.:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grobes-verschulden.html

Natürlich ist das für Sie sehr unschön gelaufen.
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