Fragen zum Wechsel der Steuerklasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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irgendwer
Beiträge: 1
Registriert: 14. Jan 2018, 19:54

Fragen zum Wechsel der Steuerklasse

Beitrag von irgendwer »

Hallo Gemeinde,
leider habe ich kein Thema gefunden das unsere Situation beschreibt, daher will ich diese kurz schildern und hoffe auf Antworten zu meinen Fragen.

Eckdaten:

-Ich bin angestellt, Bruttogehalt etwa 68.000€ jährlich.
-Ehefrau seit 2016 in Elternzeit, letzte Zahlung Elterngeld Plus ist im März 2018, Plan ist, dass sie 2018 zunächst Hausfrau bleibt.
(Ist jedoch noch Angestellte im unbefristeten Arbeitsverhältnis und müsste im Juni wieder arbeiten. Wird jedoch wahrscheinlich kündigen, um beim Kind zu bleiben bis Kindergartenplatz frei wird.)
-Ein gemeinsames Kind, welches 2018 von meiner Frau betreut werden soll, eine zweite Schwangerschaft für 2018 ist geplant.

Da ich mich mit dem Thema Steuern nicht auskenne und Angst vor hohen Nachzahlungen habe, sind wir seit unserer Hochzeit 2015 in der Steuerklasse 4/4.
(Keine Änderungen durch uns an das Finanzamt gemeldet.) Bisher haben wir immer Geld zurück bekommen.

Durch den Steuerklassenwechsel möchte ich das wegfallende Elterngeld (ca. 500€ mtl.) auffangen.

Nun zu meinen Fragen:
Wie verhält es sich bei o.g. Situation, wenn wir in die 3/5 wechseln? Gibt es eine Nachzahlung oder eine Erstattung am Ende des Jahres 2018?
Mit welcher Höhe muss ich ca. rechnen, wenn ich bis auf meinen Fahrtweg von 25km zur Arbeit keine weiteren Werbungskosten habe.
Ist das Ehegattensplitting möglich/sinnvoll?
Welche Schritte sollte ich als nächstes einleiten und wann?

Ich hoffe ihr könnt meine Lage nachvollziehen und habt Antworten auf meine Fragen.

Beste Grüße


Andi
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Fragen zum Wechsel der Steuerklasse

Beitrag von StephanM »

Das Elterngeld liegt unter dem Progressionsvorbehelt und erhöht den Steuersatz, der auf das Einkommen angewendet wird. Ob hier für die vergangenen Jahre die Zusammenveranlagung (Splittingtarif wird angewendet) oder die Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger ist, kann nur durch eine Berechnung mit konkreten Zahlen beurteilt werden.
Auch die Prüfung für 2018 hinsichtlich der Lohnsteuerklasse kann nur mit konkreten Zahlen erfolgen.

Mein Tipp:
Elster Formular herunterladen und die Werte in einer Zusammenveranlagung eintragen. Das Programm berechnet mittlerweile nebenbei, ob eine Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger ist.
Für 2018 die zu erwartenden Werte in einer 2017er Erklärung eintragen und probeberechnen. Anschließend in einem Brutto-Netto-Rechner im Internet prüfen, wie viel Lonsteuer bei der jeweiligen Steuerklasse einbehalten wird und dann die Differenz berechnen

Hinweis:
Häufiger Fehler in der Einkommensteuererklärung, der zu einer falschen Berechnung der Einkommensteuer führt, ist in der Anlage Vorsorgeaufwendungen die Frage in Zeile 11 nach den steuerfreien Zuschüssen. Hier muss die Frage mit Ja beantwortet werden, wenn man Arbeitnehmer oder bei einem Arbeitnehmer mitversicherter Partner ist. Also in Ihrem Fall beide mit "JA".
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