Kleingewerbe und Versteuerung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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kleeno77
Beiträge: 5
Registriert: 25. Jan 2018, 20:44

Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von kleeno77 »

Hallo,
ich beabsichtige ein Kleingewerbe anzumelden. Ich möchte PC Einzelteile kaufen und als fertigen PC im Anschluss an einen ortansässiges Geschäft weiterverkaufen.
Beispiel: Die Hardware kostet mich im Einkauf 150€/Netto und ich verkaufe den fertigen PC für 300€/Netto weiter. Somit ergibt sich ein Gewinn von 150€/Netto. In einem Jahr sind insgesamt 30 Geräte geplant. Wo bzw. wie wird nun der Gewinn in Höhe von 4500€ versteuert?

Ich bin verh. + St.-Klasse 3 und meine Frau ist St.-Klasse 5.

Wird der Gewinn einfach auf mein "normales" Einkommen im Jahr dazugerechnet? Kann man das so "einfach" rechnen? Ich möchte nämlich gerne vorab es "grob" rechnen, ob sich der Aufwand lohnt bzw. der Gewinn im Verhältnis steht.

Wenn Ihr noch Daten benötigt, bitte melden...

Vielen Dank vorab!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von StephanM »

Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, denn gewerberechtlich gibt es nur die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflich.
Umsatzsteuererlicher Kleinunternehmer ist man bei Umsätzen (Einnahmen) unter 17.500 EUR. Dann gibt es aber kein Netto, sondern nur Brutto-Beträge. Also keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen und kein anspruch auf Vorsteuer.
Einkommensteuerlich wird neben den Anlagen N für die Einkünfte von Ihnen und Ihre Frau dann eine Anlage G erforderlich (gewerbliche Einkünfte), in der der Überschuss(Gewinn) aus Ihrer elektronisch abzugebenden Einnahmen-Überschuss-Rechnung (eEÜR) einzutragen ist. Die Vereinfachungsregelung für die formlose EÜR gilt ab dem Veranlagungsjahr 2017 nicht mehr.
Die Steuerklassen (1-6) sind, wie in diesem Forum berteits mehrfach ausgeführt, nur Einstufungen für die Berechnung der Lohnsteuer und somit der Einkommensteuervorauszahlung für Arbeitnehmer. Bei einer Jahresveranlagung finden diese keine Anwendung.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von Alexander96 »

Hallo kleeno,

dein Gewinn wird am Ende des Jahres in deiner Einkommensteuererklärung versteuert. Falls du bisher nicht veranlagungspflichtig warst, also noch keine Steuererklärung abgeben musstest, wird sich das nach deiner Gewerbeanmeldung ändern. Das ist auch zunächst dein erster Schritt: Ruf einfach bei der Gewerbemeldestelle deiner Gemeinde an und fordere die nötigen Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung an. Fülle diese so gut wie möglich aus und gehe anschließend selber zur Gewerbemeldestelle, um das Formular abzugeben (oder schicke es per Post zurück, wenn du alles ausfüllen konntest). Dort hilft man dir dann beim Füllen der verbleibenden Lücken. Die Gewerbeanmeldung kostet, je nach Gemeinde zwischen 20 – 70 €.

Ein paar Wochen – möglicherweise erst nach einem Monat – erhältst du dann vom Finanzamt Post. Sie schicken dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllst du ebenfalls aus und schickst ihn zurück an das für dich zuständige Finanzamt. Wichtig ist, dass du bei "Angaben zur Gewinnermittlungsart" die "Einnahmenüberschussrechnung" auswählst und bei der Frage zur "Kleinunternehmer-Regelung" ankreuzt von der Regelung Gebrauch machen zu wollen. Hierdurch kannst du dir die weiteren Fragen zur Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung deines Unternehmens sparen.

Anschließend heißt es dann für dich sämtliche Belege zu sammeln und deine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Möglicherweise hast du ja nicht nur Kosten für die Anschaffung, sondern auch noch für Werkzeuge, Telekommunikation, den Verkauf (Versand/Transport zum Käufer?) und vielleicht sogar ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn du dann später Geräte verkaufst, stellst du eine Nettorechnung aus und machst einen Verweis auf die Kleinunternehmer-Regelung z. B. "Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 19 UStG".

Am Ende des Jahres bzw. beim Erstellen deiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr stellst du deine Einnahmen deinen Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung gegenüber. Wie mein Vorredner schon erklärte muss dafür die elektronische amtliche Vorlage verwendet werden http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-30-standardisierte-einnahmenueberschussrechnung-Anlage-EUER.html.

Um grob schätzen zu können, wie sich dein Gewinn auf deine Steuerlast auswirkt, kannst du ja deinen letzten Steuerbescheid aufsuchen (vermutlich 2016) und deinen geschätzten Gewinn auf dein damaliges "zu versteuerndes Einkommen" draufschlagen. Einen Rechner dafür findest du hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? (Lass dich nicht zu sehr einschüchtern, falls der Betrag größer ist als gedacht, diese Rechnung ist wirklich grob). Solltest du noch keine ESt-Erkl. abgegeben haben, wird es nochmal schwerer zu schätzen, wie es sich auswirken wird.

Unterm Jahr wird dir mehr Geld zur Verfügung stehen und deine Steuerlast für dein Nebengewerbe fällt nur jährlich an. Überlege dir auf jeden Fall noch weitere Ausgaben als nur die Anschaffungskosten :D

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von muemmel »

Wenn Ihr noch Daten benötigt, bitte melden... Beziffern Sie doch einfach mal die Höhe Ihres aktuellen Einkommens, und zwar von Ihnen und Ihrer Frau - dann kann man auch sagen, welche Steuer auf 4.500 zusätzliche Euro anfällt.
kleeno77
Beiträge: 5
Registriert: 25. Jan 2018, 20:44

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von kleeno77 »

Danke, für die bereits erhaltenen Antworten. :-)

Mein Jahres Bruttoeinkommen liegt bei ca. 60T€. Bei meiner Frau ca. 16T€.

Mir ist nun auch bewusst, dass ich als Kleinunternehmer keine MwSt./Umsatzsteuer ausweisen muss bzw. in der Rechnung auf den Zusatz "Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 19 UStG" verweise.


Also nochmal kurz zusammengefasst bezgl. der Gewinnermittlung: Ich kaufe bei einem Händler verschiedene Hardware (zb. fünf Teile) bezahle gesamt: 150€ Brutto. Baue alles zusammen und verkaufe im Anschluss für 300€ das fertige Gerät. Somit habe ich exakt 150€ Gewinn gemacht. Korrekt?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von muemmel »

Ich kaufe bei einem Händler verschiedene Hardware (zb. fünf Teile) bezahle gesamt: 150€ Brutto. Baue alles zusammen und verkaufe im Anschluss für 300€ das fertige Gerät. Somit habe ich exakt 150€ Gewinn gemacht. Korrekt? Wenn außer dem Einkauf der Teile keine Betriebsausgaben anfallen - ja.
Mein Jahres Bruttoeinkommen liegt bei ca. 60T€. Bei meiner Frau ca. 16T€. Nun, dann liegt Ihr Grenzsteuersatz so um 35 %. Bei 4.500 Euro Gewinn fallen also ca. 1.600 Euro Steuer plus 90 Euro Soli plus ggf. Kirchensteuer an.
kleeno77
Beiträge: 5
Registriert: 25. Jan 2018, 20:44

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von kleeno77 »

Hallo,

noch eine kurze Frage ;-)

Angenommen ich reiche nächste Woche meine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ein. Kann ich dann vorab Einkäufe für meine Tätigkeit vornehmen?? Oder erst, wenn meine Anmeldung offiziell vollzogen ist?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von muemmel »

Kann ich dann vorab Einkäufe für meine Tätigkeit vornehmen?? Ja - einfach mal "vorweggenommene Betriebsausgaben" googeln.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von schlauelia »

warum so umständlich: erst anmelden, dann kaufen - so eilig müssen die Einkäufe wohl nicht sein.
kleeno77
Beiträge: 5
Registriert: 25. Jan 2018, 20:44

Re: Kleingewerbe und Versteuerung

Beitrag von kleeno77 »

@muemmel

Danke für den Tipp!

@schlauelia

Ist allerdings eillig, weil ich schon eine mündliche Bestellungen über 10 Geräte habe. Aktuell bin/war ich noch nicht sicher, ob ich die Gewerbeanmeldung auf mich oder meine Frau laufen lassen soll....
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