Hallo Zusammen,
weiß hier jemand, in welchem Umfang ein Angesteller Mietausgaben für ein externes Arbeitszimmer (in einer Bürogemeinschaft) als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen kann?
Gilt hier, wie beim häuslichem Arbeitszimmer, ebenfalls der Maximalbetrag von 1.250 Euro/Jahr?
Und ist die Absetzung von Ausgaben für dieses externe Arbeitszimmer an bestimmte Voraussetzungen gebunden, oder werden diese Ausgaben immer als Werbungskosten anerkannt - z.B. unabhängig davon, ob man als Arbeitnehmer auch Zugang zu anderen Büroräumen (z.B. des Arbeitgebers) hätte?
Dankeschön!
Ausgaben für Bürogemeinschaft als Werbungskosten für Angestellte
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Re: Ausgaben für Bürogemeinschaft als Werbungskosten für Angestellte
Gilt hier, wie beim häuslichem Arbeitszimmer, ebenfalls der Maximalbetrag von 1.250 Euro/Jahr? Nein.
Und ist die Absetzung von Ausgaben für dieses externe Arbeitszimmer an bestimmte Voraussetzungen gebunden, oder werden diese Ausgaben immer als Werbungskosten anerkannt - z.B. unabhängig davon, ob man als Arbeitnehmer auch Zugang zu anderen Büroräumen (z.B. des Arbeitgebers) hätte? Es muß natürlich einen Zusammenhang zwischen Ihrer Arbeitnehmertätigkeit und dem gemieteten Büro geben - mehr aber auch nicht.
Und ist die Absetzung von Ausgaben für dieses externe Arbeitszimmer an bestimmte Voraussetzungen gebunden, oder werden diese Ausgaben immer als Werbungskosten anerkannt - z.B. unabhängig davon, ob man als Arbeitnehmer auch Zugang zu anderen Büroräumen (z.B. des Arbeitgebers) hätte? Es muß natürlich einen Zusammenhang zwischen Ihrer Arbeitnehmertätigkeit und dem gemieteten Büro geben - mehr aber auch nicht.
Re: Ausgaben für Bürogemeinschaft als Werbungskosten für Angestellte
Hallo zusammen,
habe die gleiche Situation, wo trage ich den Betrag für die Miete denn ein, bei den sontige Werbungskosten"?
Schönen Gruß!
Bert
habe die gleiche Situation, wo trage ich den Betrag für die Miete denn ein, bei den sontige Werbungskosten"?
Schönen Gruß!
Bert