Hallo Zusammen,
mein Arbeitsplatz ist ca. 400 km von meiner Wohnung bzw. meinem Haupt-Wohnort entfernt. Vor Ort „wohne“ ich in Hotels und Ferienwohnungen/-Zimmer (auch Airbnb), da ich (noch) keine Wohnung habe.
Nun meine Frage:
Sind diese Kosten absetzbar (auch die Airbnb-Übernachtungen)? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AuAx
Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?
Re: Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?
mein Arbeitsplatz ist ca. 400 km von meiner Wohnung bzw. meinem Haupt-Wohnort entfernt. Und am Hauptwohnort gibt es eine Wohnung, für die gezahlt wird? Dann haben wir hier doppelte Haushaltsführung (DHHF) - da läßt sich einiges absetzen:
- Unterkunftskosten bis 1.000 Euro/Monat
- Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnort und dem Arbeitsort
- für die ersten 3 Monate auch Verpflegungsmehraufwendungen
- Unterkunftskosten bis 1.000 Euro/Monat
- Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnort und dem Arbeitsort
- für die ersten 3 Monate auch Verpflegungsmehraufwendungen
Re: Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?
Nein, keine doppelte Haushaltsführung. Diese ist nur gegeben, wenn die Wohnung ständig zur Verfügung steht. Das ist bei einem vereinzelt angemieteten Hotelzimmer nicht der Fall gem. BFH-Urteil vom 05.08.2004 (VI R 40/03).
Die Kosten des Hotelzimmers sind als Werbungskosten ansetzbar, die Fahrten auch, aber die Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nicht, weil keine doppelte Haushaltsführung und keine Auswärtstätigkeit.
Die Kosten des Hotelzimmers sind als Werbungskosten ansetzbar, die Fahrten auch, aber die Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nicht, weil keine doppelte Haushaltsführung und keine Auswärtstätigkeit.