Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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senjaudi
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Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von senjaudi »

Aufgabe:

Fall 3 – Trennungsprinzip vs. Transparenzprinzip

Sonja Stähler (S), ledig, wohnt in Dresden, ist Gesellschafterin der "Autohaus Sonja Stähler &
Co. KG" sowie der "Autoreparaturen Stähler GmbH" mit jeweils 40 % Beteiligung.

1. Die Gewinnanteile bzw. Beteiligungserträge für 02, die in 03 zugeflossen sind,
betragen:
a) Autohaus Sonja Stähler & Co. KG ..........................................................................................€ 14.160
b) Autoreparaturen Stähler GmbH ..............................................................................................€ 7.500

2. S. hat im Jahre 02 folgende Gutschriften auf ihrem Bankkonto:
a) Bruttogehalt der Autoreparaturen Stähler GmbH ...............................................................€ ​17.000
b) Bruttogehalt der Autohaus Sonja Stähler & Co. KG .............................................................€ ​15.000
c) Gewinnausschüttung der GmbH für das Jahr 01 .................................................................​€ 17.000
d) Zinsgutschrift für Wertpapiere (der Bank wurde kein Freistellungsauftrag erteilt)...........................€ 5.880

Ermitteln Sie die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten, das im VZ 02 zu
versteuernde Einkommen, die tarifliche ESt und die verbleibende Steuerschuld
bzw. den Erstattungsbetrag.

Lösung:

2a)​
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 (1) Nr. 1 EStG

Einnahmen (Bruttogehalt) ........................................................................................17.000
- WK-Pauschbetrag gem. § 9a S.1 Nr.1 EStG...................................................................... 1.000 (Wird dieser Pauschbetrag immer abgezogen?)
= Überschuss der Einnahmen über die WK = Einkünfte § 19 EStG ...........................................16.000

Wieso gilt das Gehalt von der GmbH als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?
Ich bin davon ausgegangen, dass Sonja Strähler als Gesellschafterin der GmbH ein Einkommen​ aus Gewerbebetrieb bezieht gem. §15 (1) Nr. 1 EStG​. Bei der KG ist Sonja ebenfalls Gesellschafterin und da fällt ihr Einkommen unter Gewerbebetrieb. Wieso ist das bei der GmbH anders?

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2c), 2d)

Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 (1) Nr. 1, 7 EStG

Einnahmen Beteiligungsertrag GmbH für 01 § 20 (1) Nr. 1 EStG ............22.667
[17.000 (75 %) + 5.667 (25 % einbehaltene Kapitalertragsteuer]
Wo kommen die "75%" bzw. "25%" her? In welchem § steht das? und wieso stehen da "5.667"?

Einnahmen Zinsen Wertpapiere § 20 (1) Nr. 7 EStG ........................................7.840
[5.880 (75 %) + 1.960 (25 % einbehaltene Kapitalertragsteuer]
In welchem Paragraphen steht, dass 25% Kapitalertragsteuer einbehalten werden?

Einnahmen aus Kapitalvermögen gesamt ..................................................30.507
- Sparer-Pausch-Betrag § 20 (9) EStG ...........................................................801
= Einkünfte § 20 EStG .........................................................................29.706


Bei der KG gilt der Gewinnanteil als Einkommen aus Gewerbebetrieb gem. §15 (1) Nr. 2 EStG (Mitunternehmerschaft)​
ABER bei der GmbH gilt der Gewinnanteil als Einkommen aus Kapitalvermögen gem. § 20 (1) Nr. 1 EStG​.
WARUM?


​Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Danke.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von StephanM »

zu 2a:
Der WK-Pauschbetrag wird immer mindestens abgezogen. Wenn höhere WK bestehen, wird der höhere Betrag abgezogen.

Wieso gilt das Gehalt von der GmbH als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit? Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Ausschüttungen fallen unter die Kapitalerträge. Wenn hier ein Gehalt bezogen wird, ist davon auszugehen, das S nicht nur Gesellschafterin, sondern auch Geschäftsführerin ist oder anderweitige Angestellte der GmbH ist.


zu 2c und 2d:

Wo kommen die "75%" bzw. "25%" her? In welchem § steht das? und wieso stehen da "5.667"?
In welchem Paragraphen steht, dass 25% Kapitalertragsteuer einbehalten werden?

25% sind die Abgeltungssteuer, die von der GmbH bei der Ausschüttung einbehalten wurden und von der GmbH direkt an das Finanzamt gezahlt werden. Sie wurden also vor der Auszahlung bereits vom Gesamtbetrag abgezogen. Die Kapitalertragsteuer steht in §32d EStG und der Einbehalt durch die Gesellschaften/Banken ist in §§43-45 EStG geregelt.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von StephanM »

GmbH= Kapitalgesellschaft:
Eine Kapitalgesellchaft ist eine eigene juristische Person. Eigentlich gibt man durch die Gesellschafterstammkapital dieser Person ein Darlehen, wofür man dann Kapitalerträge erhält. Es arbeitet erst mal nur das Kapital und man haftet auch nur mit diesem Kapital. Sofern man dann als Geschäftsführer eingesetzt wird, ist man Angestellter der Gesellschaft. Dieses ist vergleichbar mit einem Betreuer/Vertreter bei einer natürlichen Person. Die Kapitalgesellschaft selber erwirtschaftet Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen ihrer eigenen Veranlagung mit Körperschaftsteuer belegt wird.

KG = Personengesellschaft:
Hier ist man Mitunternehmer an dieser Unternehmung und trägt das Unternehmensrisiko mit der Einlage bzw. der Vollhafter sogar mit seinem gesamten Vermögen. Es arbeitet also nicht nur das eingelegte Kapital. Desweiteren wird der Gewinn der KG nicht separat besteuert, sondern es werden hier jedem Mitunternehmer seinen Gewinnanteile zugerechnet. Diese sind wie oben bereits festgestellt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
senjaudi
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Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von senjaudi »

Danke für deine Antworten.

Mal angenommen ich habe eine GmbH gegründet und bin der alleinige Geschäftsführer. Diese GmbH erwirtschaftet im Jahr 2017 einen Gewinn von 50.000 €.
Dann wären meine Geschäftsführer-Gehälter Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit während die Gmbh auf die 50.000€ Körperschaftssteuer (Soli außen vor) zahlen müsste.

So...

Die übrigen 42.500 (50k abzgl. KSt) werden dann zu meinem Einkommen hinzugerechnet, weil ich der einzige Gesellschafter bin und das zählt dann zu Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. §15 EstG und muss nach dem EStG versteuert werden. Abgesehen davon muss die GmbH Gewerbesteuer auf den Gewinn gem. § 7 GewStG zahlen.
Ich kann mir das nicht so recht vorstellen???
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von Severina »

Das solltest du dir auch nicht vorstellen, denn es ist falsch. Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und zahlt mit der KSt ihre eigene Steuer. Der Gewinn gehört der GmbH, nicht dem Gesellschafter. Erst, wenn die GmbH den Gewinn ausschüttet, hat der Gesellschafter Einkünfte - aus Kapitalvermögen. Daher muss die GmbH den ausgeschütteten Gewinn der Kapitalertragsteuer unterwerfen, der Gesellschafter erhält nur den verbleibenden Betrag.
senjaudi
Beiträge: 19
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Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von senjaudi »

Quasi wird der Gewinn der GmbH insgesamt zwei mal versteuert, wenn er an den (alleinigen) Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Wann kommt die Gewerbesteuer, bzw. warum kommt eine Gewerbesteuer drauf? Es gibt ja schon die Körperschaftsteuer.
Severina
Beiträge: 1245
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Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von Severina »

senjaudi hat geschrieben:Quasi wird der Gewinn der GmbH insgesamt zwei mal versteuert, wenn er an den (alleinigen) Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Ja - allerdings ist der Körperschaftsteuersatz in D mit 15 % sehr niedrig und die Ausschüttung unterliegt der Abgeltungssteuer von höchstens 25 %.

Wann kommt die Gewerbesteuer, bzw. warum kommt eine Gewerbesteuer drauf? Es gibt ja schon die Körperschaftsteuer.
Mit der Gewerbesteuer - die allein den Städten und Gemeinden zufließt - sollen diese eine Entschädigung erhalten für die Belastungen, die durch die Gewerbebetriebe verursacht werden. Unumstritten war sie noch nie, in den meisten anderen Ländern gibt es keine vergleichbare Steuer - ich meine zu wissen, dass Liechtenstein und Luxemburg Gewerbesteuer erheben, aber sicher bin ich da nicht. Die Gewerbesteuer wird von der GmbH erhoben.
senjaudi
Beiträge: 19
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Re: Brauche Erklärung für die Lösung - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit & Kapitalvermögen

Beitrag von senjaudi »

Danke. Hab es einigermaßen verstanden.
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