Hallo zusammen.
Ich stehe grade vor einem kleinen Rätsel...
Für 2015 will ich die Steuererklärung machen. Ich bekam Elterngeld, 3 Monate voll, danach den Grundbetrag von 300€ monatlich.
Während des dreimonatigen Vollbezuges hat die Elterngeldstelle monatlich 300€ direkt an unser Jobcenter abgeführt. Muss ich diesen Betrag dem Finanzamt mitteilen? Oder gebe ich nur den Rest an, den ich auch wirklich bekommen habe?
Ich nehme an, dass ich das bezogene Elterngeld für 2016 (300€ monatlich) unter den sonstigen Einnahmen eintragen muss. Ist das korrekt?
Danke schon mal für die Hilfe!
Angabe Elterngeld/Jobcenter
Re: Angabe Elterngeld/Jobcenter
Das Elterngeld gehört in den Mantelbogen letzte(4.) Seite ganz oben (Zeile 91) als Einkommensersatzleistung.
Das sind Einkünfte, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Das bedeutet, das die Einkünfte selber nicht besteuert werden, aber den Steuersatz erhöhen, nach dem sie anderen Einkünfte besteuert werden.
Die höhe der einzutragenden Einnahmen hängt davon ab, was in Ihrem Namen ausgezahlt wurde. An wen das Geld aus irgendwelchen Gründen geflossen ist, ist dabei unerheblich.
Das sind Einkünfte, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Das bedeutet, das die Einkünfte selber nicht besteuert werden, aber den Steuersatz erhöhen, nach dem sie anderen Einkünfte besteuert werden.
Die höhe der einzutragenden Einnahmen hängt davon ab, was in Ihrem Namen ausgezahlt wurde. An wen das Geld aus irgendwelchen Gründen geflossen ist, ist dabei unerheblich.
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Re: Angabe Elterngeld/Jobcenter
Vielen Dank für die Auflösung!
Schönes Wochenende.
Schönes Wochenende.