Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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derda
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Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo zusammen,

ich sitze grade an meinen Steuern und hänge an einer für mich kniffligen Frage - vielleich weiß jemand Rat!

Ich bin freiberuflich tätig und melde monatlich Umsatzsteuer an - immer zum 10ten des Monats.
Zum ~15 werden diese abgebucht. Soweit so gut.

- aufgrund einer größeren Rechnung im Dezember 2015, habe ich in 2015 deutlich mehr eingenommen als abgeführt - weil Dez Ust eben erst am 15. Jan bezahlt wurde.
- Mir ist erst spät bewusst geworden, dass ich eine Jahres Ust Abrechnung machen muss und in dieser hätte ich eben die Januar Summe nochmals zahlen müssen - dies habe ich versäumt (bzw ist das überhaupt richtig, da ich das Geld ja schon bezahlt habe?)
- Grade bin ich an der Jahresabrechnung für 2016 dran und hier gleicht sich das egtl wieder aus - aufgrund der Ust von Dez 15 die 2016 bezahlt wurde ist der bezahlte Betrag deutlich höher als eingenommener.

wie sollte hier weiter vorgegangen werden?
Einfach Jahres Ust Erklärung für 2015 nachreichen mit -X€ und für 2016 abgeben mit +X€?
Oder muss ich noch was beachten.

Vielen Dank!
schlauelia
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

für die USt 2016-Erklärung müssen Sie natürlich das gesamte VZ-Soll 2016 buchen.

z.B. USt 12/16 per 1780 an 1790 ( Text z.B." VZ 2016/Zahlung 2017"). 1780 wird in der USt abgefragt und in der EÜR werden die richtigen Zahlungen erfasst - 1780 / 1790 Haben ergeben die tatsächlichen USt-Zahlungen in 2016.

Lia
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo Lia,

Vielen Dank für dein Feedback.
Ich erfasse meine Rechnungen nicht um Buchungssystem und weiß dacher nicht wie die Buchung auf 1780/1790 sich am Ende auswirklen wird :(
ich müsste diese Rechnung manuel machen:

Angenommen ich nehme seit Jan 2015 monatlich 1000€ Ust ein.
Diese melde ich ab Feb 2015 vor.

zum Jahresabschluss habe ich:
- 12000€ Ust eingenommen
- 11000€ bezahlt
-> da der Einzug für Dez erst nach dem 10.Jan 2016 erfolgt, gehört die Summe nicht mehr zu 2015
= hätte ich Ust Jahresabrechnung eingereicht (leider versäumt) müsste ich 1000€ nachzahlen, obwohl diese ja im Januar 16 schon bezahlt wurden.

das ganze Spiel ist im Jahr 2016 andersrum:
- 12000€ Ust eingenommen
- 12000€ Ust bezahlt
-> Einzug aus Dezember vor dem 10.Jan 2017 damit zugehörig zu 2016
= reiche ich Ust Jahresrechnung ein, bekomme ich 1000€ zurück

wie gehe ich nun am besten vor:
A)
ich reiche Ust 2015 mit -1000€ ein und Ust 2016 mit +1000€ und hoffe, dass das Finanzamt einfach eine +/- Rechnung draus macht
B)
ich korrigiere die Nov/Dez Voranmeldung 2015 und nehme die 1000€ mehr dazu? und reiche eine ausgeglichene Ust 2015 Rechnung ein
ich korrigiere ebenso Jan 2016 Voranmeldung in dem ich 1000€ rausnehme und habe damit auch ausgeglichene Ust 2016 Rechnung.
c)
??

sorry für evtl blöde Fragen... Ist mir leider so nicht ersichtlich :(
schlauelia
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

als Freiberufler müssen Sie doch alle Steuererklärungen elektronisch abgeben und dazu nutzt man sinnvollerweise ein Programm! Daher mein Hinweis auf die Konten

Wie machen Sie dies?? Wenn Sie alles auf "Papier" einreichen, gibt es doch gar keine Probleme mit der Darstellung!

Alternative: suchen Sie sich einen Steuerberater!

Lia
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Die Steuererklärung gebe ich mit Elster ab.
Entsprechend muss ich die Ust manuell die Ust entweder auf 15 oder 16 verbuchen
-> ich suche nun den sinnvollen Weg: ob eben durch Korrektur der Voranmeldungen oder einfacher Nachreichung der Jahresrechnungen.

Ich hatte gehofft, dass hier evtl jemand ein ähnlichs Thema schon hatte und aus seiner Erfahrung berichten kann.
(ich weiß zB nicht wie FA auf eine 2015 Korrektur reagiert aus der sich eine Naschzahlung ergibt - auch wenn diese ja rein mathematisch betrachtet egtl schon längst beglichen wurde)
StephanM
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von StephanM »

Die USt-Voranmeldungen dienen dazu, die eigentliche Steuerlast bereits im laufenden Jahr zu erfassen. Eine Korrektur der Voranmeldungen bei 2015 und 2016 ist möglich, kann aber auch durch die jeweilige Jahreserklärung erfolgen. Die Jahreserklärung ist aber auf jeden Fall erforderlich, auch wenn aufgrund der Vorauszahlungen dabei 0 EUR rauskommt.
schlauelia
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

irgendwie reden wir aneinander vorbei - Sie mischen USt und ESt - und die Jahre 2015 und 2016.
2015 müsste längst erledigt sein!

Wo liegt das Problem?
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo Stephan, Lia,

mir geht es ausschließlich um USt Jahresabrechnung. Und zwar 2015 die ich versäumt habe einzureichen und 2016 die jetzt ansteht und ebenfalls davon abhängt. ESt ist außenvor (eingereicht und bezahlt)

Das Problem ist, wie im Fallbeispiel vorhin dargelegt, dass ich nicht weiß wie ich die versäumte Ust 2015 einreichen soll
a) ohne Korrektor der Voranmeldung Nov/Dez 2015, mit vermeintlichen Schulden für 2015 (die wie gesagt egtl ja schon im Januar 16 getilgt waren, im Rahmen regulärer Voranmeldung)
b) mit Korrektur der Voranmeldung Nov/Dez 2015 (einbeziehen der Januar 16 bezahlten Summe)
c) ohne Korrektur der Voranmeldung Nov/Dez 2015, jedoch Korrektur der 2015Jahres Ust auf 0 (Einbeziehen der im Januar 16 bezahlten Summe)
-> abhängig von 2015 Strategie wird dann 2016 eingereicht (eben als 0 Rechnung oder als Forderung gegenüber FA)

logisch erscheint mir die Option a - jedoch fürchte ich, dass FA das gar als Hinterziehung betrachten könnte (des Fehlbetrages von Dez 15) :shock: auch wenn ich das nicht einsehen würde, da die kommplette Steuer regulär 2 Wochen nach Einnehmen beglichen wurde.
StephanM
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von StephanM »

Ja, und was ist denn jetzt so schwierig an der Jahreserklärung?

Jahressumme der Umsätze, Vorsteuern und Zahlungen der Voranmeldungen eintragen und abschicken. Anschließend den Differenzbetrag nachzahlen oder eine Erstattung bekommen.

Bei der Umsatzsteuer geht es bei den Zahlungen nicht darum, wann man Sie gezahlt hat, sondern für welchen Zeitraum Sie gezahlt wurden. Die Zahlung aufgrund der Voranmeldung Jan-Dez 2015 gehört bei der Umsatzsteuer zu dem Jahr 2015. Hier gilt nicht das Zu-/Abflussprinzip aus der Einkommensteuer.
schlauelia
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

Die Abgabe von USt 2015 ist doch längst vorbei - und das FA hat nichts angemahnt und nichts selber festgesetzt? Kann ich mir nicht vorstellen! Mal alles durchsehen - es kam bestimmt ein USt-bescheid 2015!!

Lia
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo Stephan,

und genau hier liegt das Problem - es kommt bei USt auf wirtschaftlichen Zugehörigkeit und den Zahlungszeitpunkt an. Bezahlt wurde die Vorsteuer Dez 2015 nach dem 10. Jan (erst 14.01.2016)

Jetzt habe ich aber rausgefunden, dass bei SEPA Einzug das Anmeldedatum gilt - in meinem Fall 8.Jan2016.

Damit werde ich die USt Jahrerechnung 2015 einschließlich der am 14.01.2016 bezahlten Summe nachreichen.


Hallo Lia,

ich wurde wegen USt sicher nicht gemahnt! Und was ansetzen braucht FA nicht, da ja alle Voranmeldungen da waren und bezahlt wurden.
Deswegen habe ich das ja auch schleifen lassen und erst jetzt, wo ich an 2016 sitze kam die Frage wieder hoch.
StephanM
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von StephanM »

derda hat geschrieben: und genau hier liegt das Problem - es kommt bei USt auf wirtschaftlichen Zugehörigkeit und den Zahlungszeitpunkt an. Bezahlt wurde die Vorsteuer Dez 2015 nach dem 10. Jan (erst 14.01.2016)

Jetzt habe ich aber rausgefunden, dass bei SEPA Einzug das Anmeldedatum gilt - in meinem Fall 8.Jan2016.

Damit werde ich die USt Jahrerechnung 2015 einschließlich der am 14.01.2016 bezahlten Summe nachreichen.
Für die Umsatzsteuererklärung ist das falsch, aber für die Gewinnermittlung richtig.

Die Zahlung für Dezember 2015 gehört bei der Umsatzsteuer zur Erklärung 2015, da es die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2015 ist.

Bei der Einkommensteuer und somit bei der Überschussermittlung (EÜR) kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an, in dem die Zahlung erfolgt ist. Das ist das Zu-/Abflussprinzip nach §11 EStG. Im Rahmen des Jahreswechsels gilt dann die Ausnahme für regelmäßige Zahlungen. Da kommt es auf die Fälligkeit und Zahlung innerhalb des 10-Tage-Zeitraumes an.
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Für die Umsatzsteuererklärung ist das falsch, aber für die Gewinnermittlung richtig.
Ich habe die Dez USt in meiner EüR 2015 nicht berücksichtig, was jetzt im nachhinein wohl möglich gewesen wäre - besonders ärgerlich, da ich hierzu einen Steuerberater konsoltiert hatte. Hinweis auf die Ausnahme im Abflussprinzip aufgrund von SEPA Lastschrift kam da leider nicht zu Sprache...

Alle Informationen die ich bisher zum Thema Abflussprinzip in der USt-Erklärung gefunden habe, habe ich bisher auch so interpretiert, dass es ausnahmenslos Anwendung findet (noch strenger als für EüR)

Ist wohl kein einfaches Thema... :?
schlauelia
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von schlauelia »

wie oft denn noch:

USt-Erklärung 2015: alle Zahlungen für USt 2015 kommen als "bereits geleistet" in die vorletzte Zeile in Erklärung 2015.

ESt bzw. EÜR 2015: wenn Sie die USt 12/2015 nicht als Ausgabe angegeben haben, dann geben Sie die Ausgabe als Zahlung 2016 an!

Das Thema ist einfach - gut, dass Sie nicht mein Mandant sind!

Ich glaube nicht, dass FA keine USt-Erklärung 2015 angemahnt hat oder gar bereits von Amts wegen einen Bescheid erlassen hat! Es geht doch wohl um Deutschland?
derda
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Re: Umsatzsteuererklärung nachreichen?

Beitrag von derda »

Hallo,

tut mir leid für die späte Rückmeldung, ich war die Woche durch eine Diestreise verhindert.

Danke für Ihr Feedback Lia. Es freut mich, dass das Thema für Sie einfach ist. Für mich war es das leider nicht - erst von Stephan kam eine klare Ansage zu USt Jahreserklärung: kein Zu/Abflussprinzip. Dies habe ich bisher nicht so wahrgenommen und daher rührte auch meine ursprüngliche Frage.

Gruß,
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