Hallo!
Betrieblich nutze ich gelegentlich das Privat-KFZ meiner Eltern, entsprechend beteilige ich mich dabei auch Tankfüllung etc.
Kann ich dies in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung irgendwie geltend machen?
Dankeschön
betriebliche Nutzung des Privat-KFZ
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Re: betriebliche Nutzung des Privat-KFZ
Nein, da es nicht Ihr Fahrzeug ist. H 4.7 EStH "Drittaufwand"
Re: betriebliche Nutzung des Privat-KFZ
Hm...StephanM hat geschrieben:Nein, da es nicht Ihr Fahrzeug ist. H 4.7 EStH "Drittaufwand"
Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Im H 4.7 EStH "Drittaufwand" steht:
"Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, können sie als so genannter Drittaufwand nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten des Stpfl. sein."
Jedoch trägt der lonewolf300 selber die Kosten.
Die Tankbelege kann lonewolf300 nicht geltend machen, da das Auto nicht zu seinem Betriebsvermögen gehört.
Ich würde sagen, dass der Aufwand i.H.v. 0,30 € pro km geltend gemacht werden könnte.
In seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung könnte er für die durchgeführten betrieblichen Fahrten die Reisekostenpauschale von 0,30 € ansetzen.
Re: betriebliche Nutzung des Privat-KFZ
Der PKW gehört aber nicht ihm und daher steht ihm die Abschreibung nicht zu, die auch in den 30ct enthalten sind. Daher ist nach letzter Stellungnahme der Finanzverwaltung in einem meiner Fälle ein Abzug mit 30ct/km nicht zulässig.
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Re: betriebliche Nutzung des Privat-KFZ
Ich habe gerade einen ähnlich gelagerten Fall. Da die AfA nicht dem Steuerpflichten zusteht, sind die 30 Cent pro km nicht möglich.
Der konkrete Kostenansatz ist aber denkbar. Die Ermittlung stellt sich dabei aber schwierig an.
Der konkrete Kostenansatz ist aber denkbar. Die Ermittlung stellt sich dabei aber schwierig an.