Hallo
Ich bin neben Festanstellung noch freiberufliche Hebamme und habe eine Frage zur Absetzung der Fahrtkosten .
Wenn ich bei der Krankenkasse erst 2018 abrechne das heißt meine Einmahme erst 2018 fließt .
Ich aber 2017 zu der Patientin gefahren bin und die Fahrtkosten 2017 angefallen sind wann setzte ich dann die Fahrtkosten von der Steuer ab?
In dem Jahr in dem sie abgefallen sind oder in dem Jahr in dem die Einnahme kommt ?
Vielen Dank im Voraus
Wegegeld absetzen welches Jahr
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Re: Wegegeld absetzen welches Jahr
zwingend im Jahr, in dem sie angefallen sind!
Lia
Lia
Re: Wegegeld absetzen welches Jahr
Zu-/Abflussprinzip nach §11 EStG. Fahrten in 2015 sind Aufwand in 2015. Gezahlte Honorare in 2016 sind Einnahmen in 2016