Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Rainer F.
Beiträge: 7
Registriert: 23. Okt 2017, 15:28

Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

Beitrag von Rainer F. »

Ein herzliches hallo in die Runde!

Bis 2013 war ich hauptberuflich als selbständiger Freiberufler tätig, im Jahr 2014 nur noch zum Teil mit Einnahmen um die 10.000 €. Im Jahr 2015 war ich nurmehr nebenberuflich selbständig, 2016 gar nicht mehr - und ab 2017 soll es lediglich als Übungsleiter mit Jahreseinnahmen im Umfang von wenigen hundert Euro sein.

2015:
Durch die eine Tätigkeit habe ich als freiberuflicher Trainer im sozialen Bereich rund 500 € Honorar eingenommen - wie in all den Vorjahren umsatzsteuerbefreit.
Doch die andere Tätigkeit war zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.

Im Nachhinein betrachtet liegen die Jahreseinnahmen für 2015 mit insg. 2.500 € aber im Kleinunternehmerbereich. Am einfachsten wäre für mich, keine Umsatzsteuer abzuführen (habe ich ja früher nie - und werde es wohl auch in Zukunft nicht müssen). Ist das im Nachhinein noch möglich oder muss ich nun zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten angeben und die eine mit Umsatzsteuer aufführen?

Vielen Dank im Vorhinein!

MfG
Rainer
Rainer F.
Beiträge: 7
Registriert: 23. Okt 2017, 15:28

Re: Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

Beitrag von Rainer F. »

Zur Konkretisierung:
Ich hatte zuvor nie Umsatzsteuer gezahlt, da ich immer im gemeinnützigen Bereich tätig war.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

Beitrag von StephanM »

Die gemeinnützigen Umsätze sind weiterhin nach der entsprechenden Vorschrift steuerbefreit.
Die Umsatzsteuer die Sie ausgewiesen haben, müssen Sie auch anmelden und bezahlen, da durch den Umsatzsteuerausweis der andere zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dieses ist gleichzeitig ein Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, an den Sie damit für 5 Jahre gebunden sind. Abhilfe kann nur eine Korrektur der Rechnung an das andere Unternehmen bringen.
irinka
Beiträge: 18
Registriert: 4. Nov 2017, 19:14

Re: Als Kleinunternehmer unnötigerweise Umsatzsteuer berechnet - und jetzt?

Beitrag von irinka »

Rainer F. hat geschrieben:als Personal Coach und damit umsatzsteuerpflichtig; hier habe ich rund 2.000 € Honorar eingenommen und dem Auftraggeber - einer großen Aktiengesellschaft - 19 % Umsatzsteuer berechnet.
- Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. (§ 19 UStG)
=> somit müssen Sie grundsätzlich als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG keine USt abführen.

ABER gem. § 14c Abs. 2 UStG gilt folgendes:
- Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag.
=> Haben Sie die vereinnahmte USt (ich nehme an i.H.v. 380 €) an das Finanzamt abgeführt?
Je nachdem, ob Sie die USt abgeführt haben oder nicht, könnte es verschiedene Lösungen Ihres Problems geben.
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