Mehrfachbeschäfftigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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michelsun
Beiträge: 6
Registriert: 23. Sep 2017, 17:43

Mehrfachbeschäfftigung

Beitrag von michelsun »

Hallo,

ich habe wirklich eine etwas komplexere Frage, hoffe es mit Klarheit hier erläutern zu können:

Im Jahr 2016 habe ich bei "Arbeitgeber 1" vom 1.1. - 30.06. vollzeit gearbeitet. Vom 1.7. bis 31.12. war ich bei "Arbeitgeber 2" vollzeit beschäftigt. Da ich durch eine Kündigungsschutzklage im November 2016 mit AG 1 eine Abfindung vereinbart habe (diese wurde 2017 ausgezahlt), wurde gerichtlich ausserdem vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum 30.6. sondern erst zum 31.12.2016 endet, also 6 Monate später. Sprich ich habe vom 1.7.16 bis 31.12.16 bei AG1 und AG2 vollzeit auf Steuerklasse 1 Einkünfte erzielt. AG1 und Gericht wussten nichts von dem neuen Arbeitsverhältnis.

Mein Problem ist jetzt, dass wenn ich in WISO alles eintrage, dass ich dann auf eine sehr hohe Nachzahlung komme, auch nach den ganzen üblichen Werbungskosten.

1. Gibt es Möglichkeiten diese Nachzahlung zu umgehen?
2. Wäre es möglich keine Steuererklärung abzugeben?
3. Könnte ein Steuerberater diese Nachzahlung irgendwie minimieren?
4. Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank und LG
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Mehrfachbeschäfftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
1. Gibt es Möglichkeiten diese Nachzahlung zu umgehen?
Umgehen nicht, aber vielleicht mindern (siehe 4.).
2. Wäre es möglich keine Steuererklärung abzugeben?
Nein, bei Einkünften auf Steuerklasse 6 ist die Erklärung pflicht. Und wenn es wirklich beides Steuerklasse 1 war (das geht eigentlich gar nicht), dann erst recht.
4. Was würdet Ihr tun?
Die Fünftelungsregelung beantragen. Denn die Zahlung des alten Arbeitgebers kann man imho als Abfindung sehen.
Ein solcher Antrag kann formlos erfolgen, am besten gleich mit einer ausführlichen Erläuterung und Belegen.

Stefan
michelsun
Beiträge: 6
Registriert: 23. Sep 2017, 17:43

Re: Mehrfachbeschäfftigung

Beitrag von michelsun »

Hallo Stefan, vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

Die Lohnsteuerbescheinigung der beiden AG ist definitiv auf Steuerklasse 1. Der Vergleich wurde auch erst im Nov. 2016 vor Gericht vereinbart. Die Abfindung und das Gehalt für die 6 Monate wurden auch erst im März 2017 ausgezahlt, wo meine Frage gleich wäre, ob ich das dann auch für 2016 geltend machen kann. Die Abrechnungen für jeden Monat kamen allerdings schon im Dezember 2016.

Grüße
Michael
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Mehrfachbeschäfftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Die Abfindung und das Gehalt für die 6 Monate wurden auch erst im März 2017 ausgezahlt, wo meine Frage gleich wäre, ob ich das dann auch für 2016 geltend machen kann.
Was ist denn mit den Lohnsteuerbescheinigungen? Daraus sollte eigentlich klar hervorgehen, in welches Jahr es gehört (zumindest laut Arbeitgebermeinung - muss aber auch nicht unbedingt richtig sein).
Jedenfalls wird das Finanzamt erstmal automatisch das Jahr gem. Lohnsteuerbescheinigung nehmen (was man aber mit den richtigen Argumenten ändern kann).

Der Tag der Zahlung ist bei Lohn (fast) egal, es gehört in das Jahr in dem gearbeitet wurde (oder auch nicht gearbeitet, eben wie bei dir, Freistellung & Co.).
Bei der Abfindung hingegen gibt es ja keine konkrete Gegenleistung, also würde ich da den Zahlungszeitpunkt ansetzen.

Stefan

PS: Mit der Fünftelungsregelung meinte ich übrigens auch den Lohn von Juli bis Dezember, imho ist auch das eine Art Abfindung.
michelsun
Beiträge: 6
Registriert: 23. Sep 2017, 17:43

Re: Mehrfachbeschäfftigung

Beitrag von michelsun »

Hallo,

also in der 2. Lohnsteuerbescheinigung vom AG1 vom 1.7. - 31.12. ist die Abfindung zu dem Bruttoarbeitslohn dazu addiert worden. Auszahlung wie gesagt aber beides und auch in 2 Staffeln im Folgejahr. Aber ich hab deinen Vorschlag verstanden und werde das so versuchen.

Vielen lieben Dank
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