Änderung Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung
Änderung Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung
Ändert sich der Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung, Errichtung eines Neubaus auf dem abgeteilten Grund und dadurch Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit für die "alte" wirtschaftliche Einheit? Oder bleibt der Grundsteuermessbetrag unverändert und das Finanzamt (die Gemeinde) kassiert jetzt einfach doppelt?
Re: Änderung Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung
Durch die Teilung entfällt das bisherige Objekt und es ergeben sich zwei neue Objekte, die einzeln zu bewerten sind.
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Re: Änderung Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung
Sie haben doch jetzt auch 2 Objekte - und da kassiert der Staat doppelt - und für den Neubau sogar mehr als für den Altbau!
Re: Änderung Grundsteuermessbetrag nach Grundstücksteilung
Einige Änderungen und grundsätzliche Fragen werden auch in diesem empfehlenswerten Artikel beantwortet: https://www.juraforum.de/lexikon/grundsteuer
Ich wusste nicht wie unterschiedlich diese Beträge sein können...
Ich wusste nicht wie unterschiedlich diese Beträge sein können...