Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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stickyrice
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Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von stickyrice »

Liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen meine Steuerbescheide zu verstehen.

Ich habe über ein Online-Portal meine Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 gemacht. (Nächstes Mal gehe ich zum Steuerberater). Dort hieß es einen Verlustvortrag könne man für die Jahre seines Studiums 7 Jahre rückwirkend machen.

2010 und 2011 war ich im Bachelor-Studium (Abschluss 2011)
2012 und 2013 war ich im Master-Studium (Abschluss 2014)

Nun kam die Antwort.

- Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 habe ich jeweils einen Brief erhalten, dass die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung für das jeweilige Jahr bereits abgelaufen war.

- Für ALLE Jahre habe ich einen"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bekommen. In allen Jahren ist ein Verlustvortrag von 0€ gelistet. Jedoch heißt es, der Bescheid sei teilweise vorläufig, hinsichtlich der "Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben..usw"

Was tun? Heißt das, ich muss keinen Widerspruch einlegen und das ganze würde neu aufgenommen, sollte ein Urteil zu meinen Gunsten fallen?
Bloß wieso auch für 2012 und 2013 - da war ich im Masterstudium.

- Für 2013 habe ich zusätzlich einen "Bescheid über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag" erhalten. Hier wurden ca. 3000 EUR Ausbildungskosten als Sonderausgaben gelistet. Am Ende stand ein negatives zu versteuerndes Einkommen (etwa -3000 EUR)
Auf der Rückseite fand sich der Hinweis "Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Lage sind Erstausbildungskosten als Sonderausgaben einzustufen. Diese Behandlung steht auf dem rechtlichen Prüfstand ....usw"
Aber warum? Im Jahr 2013 war ich Masterstudentin. Dies war durch Zeugnisse etc belegt. Dann müssten es doch Werbungskosten sein, oder nicht?

Haben die einen Fehler gemacht? Was mache ich am Besten?

Und auch bezüglich der 0€ Verlustvorträge der anderen Jahre. Kann ich es für die Bachelor-Studium Jahre darauf belassen?


Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt meine Ahnungslosigkeit!
muemmel
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Heißt das, ich muss keinen Widerspruch einlegen und das ganze würde neu aufgenommen, sollte ein Urteil zu meinen Gunsten fallen? So ist es.
Bloß wieso auch für 2012 und 2013 - da war ich im Masterstudium. Keine Ahnung...
Im Jahr 2013 war ich Masterstudentin. Dies war durch Zeugnisse etc belegt. Dann müssten es doch Werbungskosten sein, oder nicht? Ja, müßten es.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Ich habe über ein Online-Portal meine Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 gemacht. Wieso eigentlich nicht für 2014? Das Jahr, wo man sein Studium beendet und zu arbeiten beginnt, bringt meist Geld zurück, wenn man nicht gerade am 01.01. ins Arbeitsleben einsteigt...
stickyrice
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von stickyrice »

Hallo in die Runde,

Ich hatte für 2012/13 also Widerspruch eingelegt und nochmal darauf hingewiesen dass ich in diesem Jahr im Zweitstudium war. Heute habe ich einen geänderten Bescheid erhalten.

Dieser hat jedoch WiEDER einen Vorläufigkeitsvermerk " nach Paragraf 165 Absatz 1 Satz 2, hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben..."

Ich dachte beim Zweitstudium sei das unstrittig. Verstehe ich irgendwas falsch?

Bitte um Rat...
muemmel
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Heute habe ich einen geänderten Bescheid erhalten. Und was stand drin?
stickyrice
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Registriert: 13. Aug 2017, 11:46

Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von stickyrice »

Das meinem Einspruch stattgegeben wurde und der Antrag geändert wurde.

Es bleibt jedoch der oben beschriebene Vorläufigkeitsvermerk... ich würde hier gerne was anhängen aber ich glaub das geht nicht.
muemmel
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Das meinem Einspruch stattgegeben wurde und der Antrag geändert wurde. Es wurden also Werbungskosten für 12/13 anerkannt? Dann ist doch alles bestens...
Es bleibt jedoch der oben beschriebene Vorläufigkeitsvermerk... Der hat da natürlich nichts zu suchen, aber der ändert auch nichts.
muemmel
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Haben Sie eigentlich schon eine Erklärung für 2014 gemacht (hatte ich schon mal gefragt, aber leider keine Antwort erhalten)?
stickyrice
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Re: Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Beitrag von stickyrice »

Noch nicht!Weiter als bis 2013 bin ich damals nicht gekommen. Aber da ich damals während des Zweitstudiums im Ausland war würde sich das für 2013 auch schon sehr lohnen.

Daher hoffe ich dass das dann tatsächlich jetzt geklappt hat. Mehrfach steht dort eben "vorläufig", andererseits steht dort auch "ihrem Antrag vom [Datum des Einspruchs] wurde in vollem Umfang entsprochen."

Werbungskosten oder anderes, da bin ich nicht ganz sicher. Von "Verlustvortrag" ist die Rede.

Nächstes mal definitiv mit Steuerberater... :?
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