Abschreibung von Fotoapparaten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von walter12 »

Hallo,

Ich hab im letzten Jahr einen Fotoapparat für meine Selbstständigkeit gekauft. Wir kann ich dies am besten Abschreiben?


Vg
Walter
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von muemmel »

Keine Ahnung - ich kenne nämlich weder den Preis des Apparates noch Ihre vorrausichtliche Gewinnentwicklung... Außerdem war die Steuerklärung für 2016 längst fällig - wie haben Sie ihn denn da angegeben?
walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von walter12 »

Ich bin gerade an der Steuererklärung dran. Bisher wurde ich auch noch nicht an die Abgabe erinnert.
Daher auch die u.g. Frage
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von muemmel »

Dann verraten Sie doch freundlicherweise mal den Preis des Apparates und ob Sie für die Jahre nach 2016 eher mit steigenden oder sinkenden Gewinnen rechnen.
walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von walter12 »

Der Apperat hat ca 2500 Euro gekostet, bei zimmlich gleichbleibenden Gewinn,
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von muemmel »

Na, bei dem Preis müssen Sie an dann wohl über die Nutzungsdauer abschreiben, und das sind laut den AfA-Tabellen 7 Jahre. Im Anschaffungsjahr wird monatsanteilig abgeschrieben. Beispiel: Sie haben ihn im Juli gekauft, die AfA für 2016 beträgt also 2500/7 und davon dann 6/12 für den Zeitraum 07-12/16.
walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von walter12 »

Muss ich eigentlich in den nächsten Jahrenimmer wieder die Rechnung von der AFA einreichen?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Abschreibung von Fotoapparaten

Beitrag von StephanM »

Die Rechnung brauchen Sie gar nicht einreichen, sondern müssen diese ab dem Anschaffungsjahr mit den anderen Unterlagen zu Ihrer Gewinnermittlung 10 Jahre aufbewahren.
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