Abschreibung von Fotoapparaten
Abschreibung von Fotoapparaten
Hallo,
Ich hab im letzten Jahr einen Fotoapparat für meine Selbstständigkeit gekauft. Wir kann ich dies am besten Abschreiben?
Vg
Walter
Ich hab im letzten Jahr einen Fotoapparat für meine Selbstständigkeit gekauft. Wir kann ich dies am besten Abschreiben?
Vg
Walter
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Keine Ahnung - ich kenne nämlich weder den Preis des Apparates noch Ihre vorrausichtliche Gewinnentwicklung... Außerdem war die Steuerklärung für 2016 längst fällig - wie haben Sie ihn denn da angegeben?
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Ich bin gerade an der Steuererklärung dran. Bisher wurde ich auch noch nicht an die Abgabe erinnert.
Daher auch die u.g. Frage
Daher auch die u.g. Frage
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Dann verraten Sie doch freundlicherweise mal den Preis des Apparates und ob Sie für die Jahre nach 2016 eher mit steigenden oder sinkenden Gewinnen rechnen.
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Der Apperat hat ca 2500 Euro gekostet, bei zimmlich gleichbleibenden Gewinn,
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Na, bei dem Preis müssen Sie an dann wohl über die Nutzungsdauer abschreiben, und das sind laut den AfA-Tabellen 7 Jahre. Im Anschaffungsjahr wird monatsanteilig abgeschrieben. Beispiel: Sie haben ihn im Juli gekauft, die AfA für 2016 beträgt also 2500/7 und davon dann 6/12 für den Zeitraum 07-12/16.
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Muss ich eigentlich in den nächsten Jahrenimmer wieder die Rechnung von der AFA einreichen?
Re: Abschreibung von Fotoapparaten
Die Rechnung brauchen Sie gar nicht einreichen, sondern müssen diese ab dem Anschaffungsjahr mit den anderen Unterlagen zu Ihrer Gewinnermittlung 10 Jahre aufbewahren.