AfA Grundstück

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Controller
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AfA Grundstück

Beitrag von Controller »

Guten Tag,

ich besitze ein Haus welches am 01.01.1995 fertiggestellt wurde.
Es wird zu 100% vermietet.

Bisher habe ich meine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen.

Der Steuerberater hat die degressive Abschreibungsmethode gewählt.
Er schreibt 2010 mit 2% ab, 2013 und folgend nur noch mit 1,25%.

Ich habe mal kurz im Internet geschaut und gesehen, dass bis 2019 eigentlich noch 2,5% zulässig wären.


Frage 1:
Wieso schreibt der Steuerberater "zu wenig" ab?

Frage 2:
Dürfte ich dieses Jahr wieder auf 2,5% erhöhen oder spielt das Finanzamt da nicht mit?

Frage 3:
Wie sieht das rückwirkend aus?
Könnte ich nachträglich noch die Abschreibung auf den zulässigen Wert erhöhen?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: AfA Grundstück

Beitrag von StephanM »

Ich habe mal kurz im Internet geschaut und gesehen, dass bis 2019 eigentlich noch 2,5% zulässig wären.
Wie kommen Sie darauf?

zu 1. Er schreibt nicht zu wenig ab, da er eine degressive Gebäudeabschreibung nach §7 Abs.5 EStG gewählt hat
zu 2. und 3. Die Abschreibungsmethode bei Gebäuden kann nicht nachträglich gewechselt werden. EStR 7.4
Controller
Beiträge: 28
Registriert: 5. Nov 2016, 22:24

Re: AfA Grundstück

Beitrag von Controller »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gelesen, dass die ersten 3 Jahre 10% angesetzt werden dürfen, die darauffolgenden 3 Jahre noch 5% usw.

Und danach wären bis 2019 noch 2,5% möglich gewesen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: AfA Grundstück

Beitrag von StephanM »

§7 Abs.5 Nr. 1 EStG bezieht sich auf Gebäude die unter §7 Abs.4 Nr. 1 EStG fallen. Das sind alle Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die für Ihr Objekt genutzte Abschreibung ergibt sich vermutlich aus §7 Abs.5 Nr.3 Buschstabe a) EStG.
Controller
Beiträge: 28
Registriert: 5. Nov 2016, 22:24

Re: AfA Grundstück

Beitrag von Controller »

Super, vielen vielen Dank :)
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