Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Kind

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuerlümmel
Beiträge: 12
Registriert: 7. Okt 2016, 07:32

Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Kind

Beitrag von Steuerlümmel »

Hallo liebe Steuerexperten,

bei der Einkommenssteuer kann man wie Ihr wisst die Unterhaltskosten für die Ehefrau steuerlich absetzen. Also ein einkommensabhängiger Betrag der berechnet werden muss.

Gibt es da einen Rechner oder Berechnungsformel?


Zweite Frage, kann ich für mein 3 jähriges Kind ebenfalls einen Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

Danke schon mal...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Kind

Beitrag von schlauelia »

nein, es wird kein "einkommenabh. Betrag errechnet", sondern Sie zahlen einen Unterhalt an die Exfrau und der wird mit einem Höchstbetrag von 13805,-- pro Jahr als Sonderausgabe angesetzt, wenn die Ehefrau diesen Betrag versteuert. Wenn dieses Realsplitting nicht angewandt wird, kann der Unterhalt als a.o. Belastung angegeben werden.
Für das Kind gibt es Kindergeld - Anlage Kind 50% eintragen - bzw. für Sie einen hälftigen Kinderfreibetrag - die 2. Hälfte steht der Ehefrau zu.
Lia
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Kind

Beitrag von muemmel »

Nun ja - der TE wollte wohl seine Steuerersparnis wissen. Verraten Sie uns, was Sie zahlen und wieviel Sie verdienen, dann kann man das mal überschlagen.
Für das Kind gibt es Kindergeld Genau. Und deswegen kann man dafür erstmal nichts absetzen. Bestimmte Dinge wie etwa Kita-Gebühren kann man jedoch als Sonderausgabe absetzen (die muß man dann natürlich direkt an die Kita zahlen).
Steuerlümmel
Beiträge: 12
Registriert: 7. Okt 2016, 07:32

Re: Ehegattenunterhalt und Unterhalt von Kind

Beitrag von Steuerlümmel »

Entschuldigung, ich habe mit Ehegattenunterhalt wohl das falsche gemeint?

Was ich meine ist wenn meine Ehefrau im außereuropäischen Ausland wohnt und ich und unser Kind mit, dann kann ich den Unterhalt der Ehefrau als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Dafür gibt es eine Berechnungsformel, und die suche ich, könnte Ihr mir helfen?
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