Beschädigte Kleidung
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Beschädigte Kleidung
Hallo community,
ich habe mal wieder eine Frage bei der ich mir unsicher bin. Ich wusste nicht in welcher Kategorie das Thema am besten hinpasst.
Ich habe im Geschäft meinen Anzug beschädigt, dass er nicht wiederverwendbar ist. Ich würde diesen gern auf bei den Arbeitsmittel ansetzen (auf 5 Jahre Abschreiben). Was benötigt/verlangt, das Finanzamt alles als Nachweis? Reicht die Orginalrechnung oder wird ein Eigenbeleg benötigt?
Viele Grüße
ich habe mal wieder eine Frage bei der ich mir unsicher bin. Ich wusste nicht in welcher Kategorie das Thema am besten hinpasst.
Ich habe im Geschäft meinen Anzug beschädigt, dass er nicht wiederverwendbar ist. Ich würde diesen gern auf bei den Arbeitsmittel ansetzen (auf 5 Jahre Abschreiben). Was benötigt/verlangt, das Finanzamt alles als Nachweis? Reicht die Orginalrechnung oder wird ein Eigenbeleg benötigt?
Viele Grüße
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Re: Beschädigte Kleidung
ist nicht Ihr Ernst?
Anzug ist keine Arbeitskleidung, die steuerlich berücksichtigt wird!
Lia
Anzug ist keine Arbeitskleidung, die steuerlich berücksichtigt wird!
Lia
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Re: Beschädigte Kleidung
Doch mein voller sogarschlauelia hat geschrieben:ist nicht Ihr Ernst?
Ich will auch nicht den Anzug als Arbeitskleidung absetzen, sondern den Schaden an meinem Anzug der eine gewisse Nutzungsdauer hatte. Der Schaden ist im Geschäft passiert.schlauelia hat geschrieben: Anzug ist keine Arbeitskleidung, die steuerlich berücksichtigt wird!
Lia
Re: Beschädigte Kleidung
Ich will auch nicht den Anzug als Arbeitskleidung absetzen Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben... Ich hege ebenfalls gewisse Zweifel an der Erfolgsfähigkeit, aber wenn überhaupt, wäre hier halt der Restwert anzusetzen, ohne Abschreibung.
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Re: Beschädigte Kleidung
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 78349.htmlmuemmel hat geschrieben:Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben...
Einen kleinen Trost gibt es aber: Wird die normale Kleidung bei einem konkreten beruflichen Ereignis beschädigt oder beispielsweise bei einem Büroangestellten durch Druckertoner verschmutzt, können die Schadenskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden.
Ob es Erfolg hat wird man sehen, wie immer . Die Frage war eher braucht man eine Orginalrechnung, reicht ein Eigenbeleg usw.? Aber wenn keiner damit Erfahrung hat, weiß das wohl keiner so genau.muemmel hat geschrieben:Und warum wollen Sie ihn dann abschreiben? Wenn Sie einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hätten, würden Sie den wohl auch nicht abschreiben... Ich hege ebenfalls gewisse Zweifel an der Erfolgsfähigkeit, aber wenn überhaupt, wäre hier halt der Restwert anzusetzen, ohne Abschreibung.
Ja klar den Restwert meinte ich, sorry...
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Re: Beschädigte Kleidung
was ist "im Geschäft"? Eigener Laden, angestellt? Was ist genau passiert, wer war Schuld...
Etwas genauer muss die Schilderung schon sein!
Lia
Etwas genauer muss die Schilderung schon sein!
Lia
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Re: Beschädigte Kleidung
Ist doch erstmal zweitrangig und nicht meine Frage gewesen!schlauelia hat geschrieben:was ist "im Geschäft"? Eigener Laden, angestellt? Was ist genau passiert, wer war Schuld...
Etwas genauer muss die Schilderung schon sein!
Lia
Betrieblicher Unfall als Angestellter, wie im oben im Zitat beschrieben.
Re: Beschädigte Kleidung
Ist doch erstmal zweitrangig und nicht meine Frage gewesen! Das mag ja sein, aber das FA wird Sie dasselbe fragen. Und schlauelia wollte halt schon mal abschätzen, ob Sie da nun eigentlich Chancen haben - insofern finde ich die Frage durchaus berechtigt.