Hallo Zusammen,
gehen wir davon aus, dass jemand eine Immobilie z.B. Eigentumswohnung in 2016 anschafft und diese erst 2017 vermietet. In welchem Jahr können die Anschaffungskosten, also Darlehensgebühren, Notar, usw. abgeschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Rizzo
Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie
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- Beiträge: 1
- Registriert: 17. Mai 2017, 18:56
Re: Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie
Fraglich ist, ob bei der Anschaffung schon eine Vermietungsabsicht bestand.
Die Kosten für die Anschaffung und Finanzierung sind größtenteils auf die Anschaffungskosten zu verteilen. Für das Gebäude läuft die Abschreibung ab Anschaffung/Übergang Nutzen und Lasten.
Die Kosten für die Anschaffung und Finanzierung sind größtenteils auf die Anschaffungskosten zu verteilen. Für das Gebäude läuft die Abschreibung ab Anschaffung/Übergang Nutzen und Lasten.
Re: Abschreibung von Anschaffungskosten für fremdgenutze Immobilie
Grüezi
Da kann man sich doch von einem Fachmann beraten lassen oder nicht ?
Ich kenne mich mit diesem Thema auch nicht zu 100% aus aber habe zum Beispiel die Marktwertanalyse Immobilie machen lassen. Wollte damals mein Haus verkaufen und ein Fachmann hat einfach da die beste Hilfe bringen können.
Würde auch nicht irgendein Risiko eingehen sondern einfach die sichere Schiene fahren.
Da kann man sich doch von einem Fachmann beraten lassen oder nicht ?
Ich kenne mich mit diesem Thema auch nicht zu 100% aus aber habe zum Beispiel die Marktwertanalyse Immobilie machen lassen. Wollte damals mein Haus verkaufen und ein Fachmann hat einfach da die beste Hilfe bringen können.
Würde auch nicht irgendein Risiko eingehen sondern einfach die sichere Schiene fahren.