EKST Erklärung notwendig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuerlümmel
Beiträge: 12
Registriert: 7. Okt 2016, 07:32

EKST Erklärung notwendig?

Beitrag von Steuerlümmel »

Hallo Folks,

wenn ich das mir gehörende Grundstück (Vermietet) auf meinen Sohn übertrage muss ich dann immer noch eine EKSTE machen?

Ich habe dann keine Vermietung und Verpachtung mehr, kein Grundeigentum, nichts mehr in der Richtung.

Ich bin Rentner...

Danke Euch schon mal...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: EKST Erklärung notwendig?

Beitrag von schlauelia »

wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag ist, dann nein! Das kann dann im Jahr nach der Übertragung beantragt werden beim Finanzamt.
Lia
Steuerlümmel
Beiträge: 12
Registriert: 7. Okt 2016, 07:32

Re: EKST Erklärung notwendig?

Beitrag von Steuerlümmel »

Danke für Deine Antwort :-)

Andere Frage,
wenn ich bei der Grundstücksübertragung auf meinen Sohn, Nießbrauch eintragen lasse und mir damit die Mieteinnahmen gehören, bleibt das dann ohne Steuererklärung oder muss ich dann wegen der Mieteinnahmen trotzdem die Steuererklärung machen? Obwohl mir das Grundstück dann ja nicht gehört?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: EKST Erklärung notwendig?

Beitrag von schlauelia »

aber ja, so kann man nicht die Steuer umgehen - Sie sollten sich da mal rechtlich verbindlich beraten lassen: Notar, Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht.
Warum wollen Sie Grundstück verschenken, aber Nießbrauch behalten? Behalten Sie doch Ihr Eigentum, wer weiß, was noch alles passiert und Sie brauchen mal das Vermögen für eine spätere Pflege - nur meine Meinung! Sie können doch alles auch per Testament regeln, wenn Sohn das Haus erben soll.
Lia
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: EKST Erklärung notwendig?

Beitrag von muemmel »

wenn ich das mir gehörende Grundstück (Vermietet) auf meinen Sohn übertrage muss ich dann immer noch eine EKSTE machen? Das Ergebnis wird sein, daß MEHR Steuern gezahlt werden - oder hat Ihr Sohn wirklich weniger Einkommen als Sie an steuerpflichtiger Rente haben? Und mit dem Einkommen steigt der Steuersatz...
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