Hallo,
am 01.08.2017 werde ich ein neues Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer antreten.
Diese Tätigkeit ist laut Arbeitsvertrag aus dem Home-Office zu erbringen und ich verfüge über ein abschließbares Zimmer in meiner Mietwohnung, dass nicht privat nutzen muss - dies soll nun das neue Arbeitszimmer werden.
Nun recherchiere ich nach der steuerlichen Absetzbarkeit dieses Arbeitszimmers und dessen (Neu-)Einrichtung, wobei sich eine grundlegende Frage stellt, für die ich auf dieses Forum aufmerksam geworden bin.
Darf ich die Arbeitsmittel bereits vor dem 01.08.2017 anschaffen oder muss dies zwingend nach dem 01.08.2017 sein?
Ich bedanke mich vielmals für Antworten zu diesem Thema.
Viele Grüße,
Martin
Zeitpunkt der Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer
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Re: Zeitpunkt der Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer
Hi Lia,schlauelia hat geschrieben:nein!
Lia
vielen Dank für Deine Antwort, aber auf welche meiner Teilfragen bezieht sich Dein "nein"?
Besten Dank,
Martin
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Re: Zeitpunkt der Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer
auf den 2. Teil. Es muss jedoch erkennbar sein, dass die Ausgaben für den Beruf sind.
Lia
Lia