Unentgeltlicher/Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Mümmelmann
Beiträge: 1
Registriert: 28. Apr 2017, 07:12

Unentgeltlicher/Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Beitrag von Mümmelmann »

Sehr geehrte Community,

ich hoffe ihr könnt mir in folgender Angelegenheit helfen und bedanke im voraus für jegliche Aufmerksamkeit.

Sachverhalt:
Ein Vater vermietet eine Immobilie und möchte nun im Rahmen eines Zuwendungsnießbrauch das Nutzungsrecht dieser Immobilie an ein Kind übertragen.
Das Kind soll in die Position des Vermieters rücken, die aktuell der Vater inne hat und muss (zwangsläufig) auch die Mieteinnahmen erhalten.

Ziel:
Der Vater bleibt Eigentümer der Immobilie und das Kind "kümmert" sich um das Mietverhältnis als Vermieter.

Frage:
Wenn ich den Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch korrekt verstanden habe, sollte dann der Zuwendungsnießbrauch der richtige in dieser Situation sein?
Das bestellen eines Zuwendungsnießbrauch gilt ja Schenkung vom Vater an das Kind und muss entsprechend versteuert werden, aber das wäre doch nur bei einem unentgeltlichen Nießbrauch so, oder?
Bei einem entgeltlichen Nießbrauch kann man doch nicht mehr von einer Schenkung sprechen (zumal wir hier auch von einem Nießbrauch sprechen den der Eigentümer/Nießbrauchgeber jederzeit kündigen kann/möchte).
Der Plan war dann die Mieteinnahmen die das Kind erhält als Entgelt für den Nießbrauch an den Vater (Eigentümer) zu zahlen.
So das im Endeffekt der Nießbraucher gar keine Mieteinnahmen mehr erhält bzw. mit diesen den Nießbrauch bezahlt.

Bekannt ist, dass im Zuwendungsnießbrauch der Nießbrauchnehmer die Mieteinnahmen voll versteuern muss (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und der Nießbrauchgeber keine Möglichkeit mehr hat irgendetwas auf die Immobilie abzuschreiben wie vorher.

Aber hat der Vater oder das Kind mit weiteren steuerlichen Nachteilen zu rechnen wenn ein entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch abgeschlossen wird?
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