Vermietung auf Zeit - Steuer?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuernewbi
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Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von steuernewbi »

Guten Abend liebe Community,

Folgendes: Meine Familie und Ich besitzen ein recht großes Haus mit recht vielen Zimmern, die leer stehen. Demnächst wollen auch die älteren Geschwister raus. Also haben meine Eltern und Ich uns gedacht, die freistehenden Zimmer zu vermieten, jedoch nicht langfristig, sondern auf Zeit. Wir kommen aus einem Messe Gebiet und würden die Zimmer für die jeweiligen Messezeiten vermieten.

Nun stellen wir uns die Frage, worauf genau zu achten ist :?: Sprich welche Steuerbeiträge könnten oder könnten nicht anfallen? :?:

Zu erwähnen vielleicht: Das Ganze soll über mich laufen, also die finanziellen und rechtlichen Aspekte. Weiß Jemand ob es überhaupt möglich ist, es über mich laufen zu lassen, oder läuft es zwangsläufig über den Besitzer der Immobilie.

Naja, vielleicht kennt sich hier Jemand gut auf dem Gebiet aus und könnte mir ein wenig mehr verraten. :P
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von schlauelia »

vermieten kann nur der Eigentümer - also wie ist das Eigentum verteilt? Ist es überhaupt erlaubt in Ihrer Gegend Zimmer/Ferienwohnungen zu vermieten?
Sie können dies als Vertreter machen und dafür eine Vergütung bekommen, die beim Eigentümer Ausgabe ist...
Hier sollte dann doch eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden, damit auch alle Ausgaben richtig erfasst werden: z.B. anteilige Abschreibung und laufende Kosten. fällt ggf. City-Tax an, Genehmigung der Vermietung ...
steuernewbi
Beiträge: 3
Registriert: 18. Apr 2017, 01:19

Re: Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von steuernewbi »

Alles klar und Danke dafür!
Ja das ist mit dem Bezirksamt geklärt worden.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von StephanM »

Vermieten kann auch der Sohn. Wenn die Eltern dem Sohn die Räumlichkeiten überlassen um sie zu vermieten kann er dieses auch in seinem Namen machen. Allerdings kann er keine Abschreibung geltend machen, sofern überhaupt noch welche möglich wären (Alter des Hauses? Wie lange im Besitz der Familie?), da es nicht sein Eigentum ist. Auch wird es mit anderen Aufwendungen schwierig, da er nicht Schuldner der Aufwendungen ist (Schornsteinfeger, Versicherung, etc.).

Steuerlich ist er dann der Vermieter, der die Einkünfte versteuern muss. Da es sich dabei um eine kurzfristige Vermietung handelt, muss auch beleuchtet werden, in wie weit das Ganze umsatzsteuerlich zu behandeln ist.
steuernewbi
Beiträge: 3
Registriert: 18. Apr 2017, 01:19

Re: Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von steuernewbi »

Es handelt sich hierbei nicht unbedingt um "gewerbliches" Interesse meinerseits. Es liegt hier eher eine Liebhaberei vor, da wir den Platz tatsächlich nicht brauchen und ausschließlich für kurzfristige Zeiträume vermieten.

Also somit fallen Gewerbesteuern etc. weg, da bin ich mir ziemlich sicher!
Aber was die Einkommensteuer betrifft, nicht. Möchte natürlich alles richtig machen und nicht wegen der hier vorliegenden Liebhaberei blöd dastehen :))!

Ich danke dennoch für die Beiträge :mrgreen: !
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Vermietung auf Zeit - Steuer?

Beitrag von StephanM »

Eine umsatzsteuerliche Vermietung ist nicht gleich eine gewerbliche Vermietung.

Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum ist nach §4 Nr.12 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht steuerfrei. Es ist aber die Frage, ob der Jahresumsatz (Einnahmen, nicht der Überschuss/Gewinn) von 17.500 EUR überschritten wird. Wenn man drunter liegt greift die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

Zur Klarstellung: eine Person kann nur ein umsatzsteuerlicher Unternehmer sein, aber mehrere gewerbliche Unternehmen, freiberufliche Tätigkeiten oder Vermietungen betreiben, die je nach Tätigkeit gegebenenfalls umsatzsteuerfrei sind.
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