Steuerklasse im Trennungsjahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Glühwürmchen
Beiträge: 4
Registriert: 28. Mär 2017, 10:27

Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von Glühwürmchen »

Hallo,

ich habe mich Anfang diesen Jahres von meinem Mann getrennt. Bisher hatte ich Steuerklasse 3 und er 5, da ich einen guten Verdienst habe (2800€ netto) und er nur eine EU-Rente um die 400€.

Nun könnten wir im Trennungsjahr ja die Steuerklassen noch so beibehalten. Allerdings wird er, da er jetzt eine eigene Wohnung braucht, weitere Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Ich frage mich nun, ob es für uns besser wäre, jetzt schon die Steuerklasse zu ändern (also dann 4/4), weil sonst evtl. eine Nachzahlung zu befürchten wäre. Bisher haben wir immer eine kleine Rückzahlung erhalten (<500€).

Könnt ihr mir dazu einen Tipp geben?

Liebe Grüße,
Glühwürmchen
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von muemmel »

Allerdings wird er, da er jetzt eine eigene Wohnung braucht, weitere Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Die wird er aber nicht kriegen, da er zuerst Trennungsunterhalt von Ihnen zu beanspruchen hat.
Glühwürmchen
Beiträge: 4
Registriert: 28. Mär 2017, 10:27

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von Glühwürmchen »

Hallo muemmel,

die wird er schon kriegen, denn so hoch wird der Trennungsunterhalt nach Abzug aller Kosten und dem Unterhalt für zwei Kinder nicht ausfallen.

Liebe Grüße,
Glühwürmchen
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von muemmel »

Na schön - es erschließt sich mir trotzdem der Zusammenhang nicht. Die infragekommende Sozialleistung wäre Grundsicherung für Erwerbsunfähige - die ist weder von der Steuerklasse abhängig noch unterliegt sie der Progression.
Glühwürmchen
Beiträge: 4
Registriert: 28. Mär 2017, 10:27

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von Glühwürmchen »

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf eine eventuelle Steuernachzahlung, da durch die Sozialleistungen ja unser gemeinsames Einkommen steigt. Die infrage kommenden Sozialleistungen sind Grundsicherung und evtl. Wohngeld. Zählen diese Leistungen zum steuerpflichtigen Einkommen, so dass dadurch bei Beibehaltung von Steuerklasse 3/5 eine Nachzahlung zu befürchten wäre?
Ich hoffe meine Frage ist jetzt klarer geworden, Wenn nicht, bitte noch mal nachhaken.

Liebe Grüße,
Glühwürmchen
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von muemmel »

Zählen diese Leistungen zum steuerpflichtigen Einkommen Nö, und sie unterliegen auch nicht der Progression - steuerlich gesehen sind sie gar nicht vorhanden.
Sozialleistungen sind Grundsicherung und evtl. Wohngeld. Mit 400 Euro gibt es kein Wohngeld - dafür muß man ein gewisses Mindesteinkommen haben, welches er offenbar nicht hat. Grundsicherung käme nachrangig nach Unterhalt in Frage.
Glühwürmchen
Beiträge: 4
Registriert: 28. Mär 2017, 10:27

Re: Steuerklasse im Trennungsjahr

Beitrag von Glühwürmchen »

Vielen Dank für die Info! Das hilft mir weiter.

Liebe Grüße,
Glühwürmchen
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