Liebe Community,
zunächst entschuldigung falls das Thema hier nicht ganz rein passt! Ich habe leider kein Unterforum für An- und Abmeldung bzw. Formalia gefunden.
Meine Frage ist: Kann man eine freiberufliche Tätigkeit (nebenberuflich) erst abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. in einem Jahr) wieder ohne Probleme anmelden?
Hintergrund: Ich bin "normaler" Arbeitnehmer und nebenberuflich als Künstler (Freiberuf) tätig. Seit zwei Jahren übe ich die Tätigkeit aber kaum noch aus, sodass kein nennenswerter Jahresgewinn erwirtschaftet wird. Ich möchte aber in naher Zukunft wieder verstärkt als Künstler tätig sein.
Meine erste Befürchtung: Wenn ich die nebenberufliche Tätigkeit einfach weiterlaufen lasse, könnte ich durch wenig Gewinn in die Liebhaberei rutschen.
Meine zweite Befürchtung: Wenn ich die nebenberufliche Tätigkeit abmelde, kann ich sie später nicht mehr aufnehmen.
Es kommt hinzu, dass ich letztes Jahr noch eine größere Anschaffung gemacht habe, die ich eigentlich gerne absetzen würde. Doch ich befürchte negative Konsequenzen durch den hohen Verlustvortrag.
Ich bin für alle Hinweise und Einschätzungen dankbar!
Liebe Grüße
Bibi
Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit ab- und wieder anmelden
Re: Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit ab- und wieder anmelden
Grundsätzlich müsste bei Abmeldung/Einstellung einer Tätigkeit eine Betriebsaufgabe erklärt werden. Dafür müsste von der EÜR zur Bilanz gewechselt werden und aus der Bilanz ergibt sich dann ein Aufgabegewinn. Die spätere neue Anmeldung ist problemlos möglich. Es fällt natürlich die Abschreibung für die Anschaffung dann unter den Tisch.
Es gibt aus die Möglichkeit einen Betrieb/Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen. Dieses ist aber nur dann zulässig, wenn ernsthaft eine Wiederaufnahme geplant ist und durch die Beendigung stille Reserven im Anlagevermögen aufgedeckt werden müssten.
Es gibt aus die Möglichkeit einen Betrieb/Tätigkeit vorübergehend ruhen zu lassen. Dieses ist aber nur dann zulässig, wenn ernsthaft eine Wiederaufnahme geplant ist und durch die Beendigung stille Reserven im Anlagevermögen aufgedeckt werden müssten.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit ab- und wieder anmelden
wenn nur kurzfristig keine Einnahmen kommen, wird das FA sicher nicht Liebhaberei annehmen. Das könnte man ja auch erläutern und eine freiberufliche Nebentätigkeit kann man durchaus weiterlaufen lassen - das umständliche Szenario wie beschrieben mit Schlussbilanz usw, kann man sich sparen.
Lia
Lia
Re: Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit ab- und wieder anmelden
Hallo und Danke für eure Antworten!
Die Informationen von euch haben mir sehr geholfen
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