Beitragvon Student17 » 14. Feb 2017, 21:56
Hallo liebe Community,
ich bin Masterstudent und mache zurzeit ein Praktikum.
Meine Lohnsteuerzahlungen:
Oktober 2016: 85,66
November 2016: 85,66
Dezember 2016: 85,66
Januar 2017: ~90
Februar 2017: ~90
März 2017: ~90
Mein Nettolohn lag in 2016 bei ca 3000€. Meine Kapitalerträge ohne Buchgewinne liegen bei 1500€.
Ich habe eine gültige NV Bescheinigung für 2016 und 2017.
Soviel zu meinen Daten. Ich habe gehört, dass ich mir die Lohnsteuer zurückholen kann. Das würde ich sehr gerne tun.
Jetzt meine Fragestellung:
Muss ich bis zum 31. März 2017 für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben um die Lohnsteuer jemals wieder zu sehen?
Wie wirkt sich das auf die NV Bescheinigung aus? Und kann ich dann später noch mein Studium von der Steuer absetzen oder muss ich alle Belege wie für die Semestergebühren und das Semesterticket auch gleich bis zum 31. März einreichen?