Steuerklasse + Elterngeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FrediSteuer
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Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von FrediSteuer »

Servus zusammen,

auch wenn die Fragen wahrscheinlich schon ein paar mal gestellt wurden (z.B. viewtopic.php?f=20&t=4542), hoffe ich dass mir jemand vielleicht doch ein paar (nicht verstandene) Fragen beantworten kann. Am Besten wird es wohl an ein paar ausgedachten Beispiele sein.

Zur Steuerklasse:

Sagen wir der Mann verdient um einiges besser als die Frau 60k zu 35k p.a..
Macht es einen Unterschied wie man die Steuerklasse nach der Hochzeit wählt 3/5 oder 4/4? Oder ist nach der Steuererklärung sowieso alles wieder ausgeglichen?
D.h. meine Thesis ist mit 3/5 bleibt im Monat mehr netto übrig, dafür bekommt man bei 4/4 in der Steuererklärung eine höhere Nachzahlung. Ist das korrekt?

Zum Elterngeld gleiche Ausgangssituation (Familienplanung steht an):
Für das Elterngeld würde es wahrscheinlich Sinn machen auf 4/4 umzusteigen, da die Frau dann mehr netto hat.
1. Kann/Sollte man(n) die Steuerklasse wieder auf 3 wechseln, sobald die Frau das Elterngeld bekommt?
2. Zählen Direktversicherungen,Gehaltsumwandlungen (bav) auch ins Elterngeld mit rein, d.h. sollten dieses ausgesetzt werden?

Zum Abschluss:
Falls die Frage/These zu Steuerklasse korrekt wäre/ist, könnte die Frau auch zu Steuerklasse 3 wechseln und der Mann auf 5 für die nächsten 9 - 12 Monate, um das netto der Frau zu maximieren? Macht das Sinn?

Im voraus ein herzliches Danke an jeden, der Licht ins Dunkle bringt :D

Gruß Fredi
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Oder ist nach der Steuererklärung sowieso alles wieder ausgeglichen? Ist es.
Falls die Frage/These zu Steuerklasse korrekt wäre/ist, könnte die Frau auch zu Steuerklasse 3 wechseln und der Mann auf 5 für die nächsten 9 - 12 Monate, um das netto der Frau zu maximieren? Nö, und zwar deswegen, weil Elterngeld auf 1.800 Euro gedeckelt ist. Deswegen machen alle diese Aktionen mit den Steuerklassen zwar in unteren Einkommensklassen Sinn, bei Ihnen aber nicht - Sie können getrost in 4/4 bleiben.
FrediSteuer
Beiträge: 18
Registriert: 14. Jan 2017, 19:45

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von FrediSteuer »

Super danke für die Antwort!
muemmel hat geschrieben:Oder ist nach der Steuererklärung sowieso alles wieder ausgeglichen? Ist es.
Okay d.h. auch die Sozialabgaben sind die gleichen?
muemmel hat geschrieben: Falls die Frage/These zu Steuerklasse korrekt wäre/ist, könnte die Frau auch zu Steuerklasse 3 wechseln und der Mann auf 5 für die nächsten 9 - 12 Monate, um das netto der Frau zu maximieren? Nö, und zwar deswegen, weil Elterngeld auf 1.800 Euro gedeckelt ist. Deswegen machen alle diese Aktionen mit den Steuerklassen zwar in unteren Einkommensklassen Sinn, bei Ihnen aber nicht - Sie können getrost in 4/4 bleiben.
Aktuell sind wir in 3 (Mann) und 5 (Frau). Also würde 4/4 schon mal Sinn machen.

Das versteh ich aber nicht warum wir in 4/4 bleiben sollten?
Ja ich weiß, dass das Elterngeld mit 1.800 Euro gedeckelt ist, aber mit 35.000 Euro bekommt man mit 4/4 doch keine 1.800 netto hin von 65% hin?
Die Frau müsste doch min. 2.770 Euro netto verdienen. 2770 * 65% = 1800. Hab das immer so verstanden, dass 1800 der maximale Auszahlungsbetrag ist.

Dazu müsste die Frau schon in Steuerklasse 3 um annährend an die Nettosumme zu kommen. Aber dafür muss wirklich sichergestellt sein, dass man nach der Steuererklärung eben alles zurückbekommt ;)
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Okay d.h. auch die Sozialabgaben sind die gleichen? Das Gesamteinkommen ändert sich doch nicht, und die SV-Beiträgen werden als fester Prozentsatz vom Bruttolohn erhoben...
Ja ich weiß, dass das Elterngeld mit 1.800 Euro gedeckelt ist, aber mit 35.000 Euro bekommt man mit 4/4 doch keine 1.800 netto hin von 65% hin? Ja, stimmt - da sind mir Netto- und Bruttolohn durcheinandergegangen.
FrediSteuer
Beiträge: 18
Registriert: 14. Jan 2017, 19:45

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von FrediSteuer »

Hab nochmal einen ganz guten Artikel gefunden, falls jemand das gleiche Problem hat :): https://www.test.de/Steuerklasse-wechse ... 4577976-0/

Heißt wenn man aktuell das Geld monatlich nicht braucht und bis zur Steuererklärung warten kann, ist es sinnvoll den Partner der Elterngeld bezieht auf Steuerklasse 3 zu setzen.

Gibt es eigentlich einen Grund, warum das ganze vom Netto ausgerechnet wird und nicht vom Brutto. So müssen ja Gehaltsumwandlungen, Direktversicherungen usw. alles eingestellt werden, um das Netto zu erhöhen, ist doch für die Altersvorsorge total kontraproduktiv. Manchmal ist es echt schwer der Logik zu folgen.
N.Schmitt
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Registriert: 17. Jan 2017, 16:29

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von N.Schmitt »

Danke für den Artikel von Stiftung Warentest. Für mich bleibt allerdings nach wie vor eine Frage ungeklärt:

Ein verheiratetes Paar (er verdienst 65.000 Euro/Brutto/Jahr) und sie (35.000 Euro/Brutto/Jahr) bekommen ein Kind. Sie haben bisher die Steuerklassen 3 und 5 gewählt, da auf diese Weise das gemeinsame Familieneinkommen höher ist (wegen des Ehegattensplittings).
Wenn die beiden vor der Geburt des Kindes ihre Steuerklasse rechtzeitig ändern (z.B. in 4/4), bekommt die Frau zwar mehr Elterngeld, aber das Familieneinkommen ist nicht unbedingt höher, oder?

Hat jemand für diesen Fall eine Beispielrechnung?

Beste Grüße

N.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von muemmel »

Es gibt eine Beispielrechnung in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteue ... bei_Paaren
FrediSteuer
Beiträge: 18
Registriert: 14. Jan 2017, 19:45

Re: Steuerklasse + Elterngeld

Beitrag von FrediSteuer »

N.Schmitt hat geschrieben: Wenn die beiden vor der Geburt des Kindes ihre Steuerklasse rechtzeitig ändern (z.B. in 4/4), bekommt die Frau zwar mehr Elterngeld, aber das Familieneinkommen ist nicht unbedingt höher, oder?
Auf den Monat gesehen nein, aber auf das Jahr gesehen schon, weil du nach der Steuererklärung alles zurückbekommst. Genau der "Trick" wird doch sogar in dem Artikel beschrieben.
Deshalb habe ich ja gesagt, dass 4/4 gar nicht ausreicht, sondern der Ehepartner der mit Elterngeld sollte die Steuerklasse 3 nehmen, auch wenn es monatlich dann weniger wird. Dafür freut man sich auf die Steuererklärung ;)...

Denk aber daran wenn du Elterngeld bekommst, dass du höchstwahrscheinlich wegen der Progression Steuern zurück zahlen musst.
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