Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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UmFab
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Registriert: 15. Jan 2017, 23:24

Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von UmFab »

Guten Abend liebes Forum,

ich habe glaube ich totalen Mist gebaut.
Neben meinem Studium bin ich manchmal als Schauspieler bzw. Darsteller beruflich unterwegs.
Letztes Jahr habe ich insgesamt 11 verschiedene Rechnungen geschrieben mit einem Volumen von insgesamt 2.988,71 Euro, wobei 328,71 Euro für Fahrtkosten bestimmt waren.
Somit habe ich Gagen von insgesamt 2.660 Euro eingenommen.

Jedoch stoße ich bei meiner Online Steuererklärung (smartsteuer.de) auf das Problem, dass ich um eine Rechnung zu schreiben ein Gewerbe anmelden musste.
Ich habe jedoch immer nur per online Rechnungsgenerator meine Rechnungen geschrieben, dabei meine Steuer-ID angegeben, weil das Unternehmen darauf bestand und seit dem zweiten Halbjahr habe ich neben der Steuer-ID auch meine "Steuernummer" angegeben.
Denke die kam mir zu Teil, als ich letztes Jahr meine erste Steuererklärung für 2015 im Mai abgegeben hatte.

Vorletztes Jahr habe ich meine erste und einzige Rechnung mit einem Volumen von 50 Euro geschrieben, diese habe ich aber nicht in der Steuererklärung angegeben. Restliche Einnahmen waren Komparsenjobs bzw. somit kurzfristige Beschäftigungen, durch die ich meine LST und SZ zurückerhalten hatte.

Insgesamt hatte ich 2015 ca. 5.500 Euro eingenommen und im Jahre 2016 nach jetzigem Stand 6.600 Euro (Schauspieler Gage+Komparsenjobs bzw. kurzfristige Beschäftigungen)

Ganz plumpe Frage: Was mache ich jetzt mit den Rechnungen die ich geschrieben habe? Wie gebe ich sie nun an?
Ich habe mich doch in einem gewissen Sinne strafbar gemacht, oder? Und wie ist das mit dem Steuerfreibetrag, darüber komme ich ja nicht.

Wäre wirklich dankbar für eure Hilfe!!! :-)

Beste Grüße
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von muemmel »

Was mache ich jetzt mit den Rechnungen die ich geschrieben habe? Wie gebe ich sie nun an? Als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.
Ich habe mich doch in einem gewissen Sinne strafbar gemacht, oder? Nö. Selbst das Betreiben eines Gewerbes ohne Anmeldung ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Und eine Freiberuflichkeit muß man nicht anmelden, nur die Einnahmen versteuern.
Und wie ist das mit dem Steuerfreibetrag, darüber komme ich ja nicht. Die Frage ist unverständlich. Sie werden keine Steuern zahlen müssen - meinten Sie das?
UmFab
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jan 2017, 23:24

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von UmFab »

Alles klar, vielen Dank!
Genau die letzte Frage war keine Frage, sondern nur eine Klarstellung, dass ich keine Steuern zahlen brauche.

Beste Grüße
UmFab
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jan 2017, 23:24

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von UmFab »

Jetzt habe ich doch noch eine Frage:

Ich muss zwingend, wenn ich eine freiberufliche Tätigkeit angeben möchte, meine Unternehmensgesellschaft eintragen, dabei habe ich keins.
Muss ich unbedingt die Einnahmen in meiner Steuererklärung erfassen, wenn ich doch sowieso unter dem Steuergrundfreibetrag liegen werde?

LG
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von muemmel »

Muss ich unbedingt die Einnahmen in meiner Steuererklärung erfassen, wenn ich doch sowieso unter dem Steuergrundfreibetrag liegen werde? Sie fragen mich jetzt nicht ernsthaft, ob Sie in der Steuererklärung falsche Angaben machen dürfen, nehme ich an? Insofern können Sie sich das doch wohl selbst beantworten...
Ich muss zwingend, wenn ich eine freiberufliche Tätigkeit angeben möchte, meine Unternehmensgesellschaft eintragen Wer hat Ihnen denn diesen Quatsch eingeredet? Werfen Sie doch einfach mal einen Blick in die Anlage S für 2016 und dort in die Zeile 4 - da schreiben Sie einfach "Schauspieler" rein und in das Feld rechts Ihren Gewinn und fertig ist die Anlage S (mal abgesehen von Name, Vorname und Steuernummer - ist auch nicht schwierig, oder?). Und hier ist der Link dahin: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 7CACF9B747
UmFab
Beiträge: 4
Registriert: 15. Jan 2017, 23:24

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von UmFab »

Sorry, bin etwas verwirrt gewesen (und hilflos)...

Danke dir für die super Hilfe!!!

Beste Grüße
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kein Gewerbe angemeldet jedoch Rechnungen geschrieben

Beitrag von muemmel »

Gern doch. Die Abgabefrist endet übrigens am 31.05. Falls Sie irgendwo was vom 31.07. gelesen haben - das gilt erst für die Erklärung für 2017, die dann 2018 fällig ist.
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