Ich möchte gerne einen Verlustvortrag bzw. Steuererklärung für meine Studium (2009 bis 2013) rückwirkend geltend machen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mir das Formular für die Einkommenssteuererklärung runterladen und oben den Haken für den "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen.
Muss mit Zeile 92 und 93 irgendwas geschehen? Muss ich sonst noch irgendetwas beachten?
Ich möchte dass die ganzen Verluste aus meinem Studium bis zum Start meiner beruflichen Tätigkeit summiert und dann verrechnet werden.92
Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG / Spendenvortrag
nach § 10 b EStG zum 31. 12. 2008 festgestellt für X Stpfl. / Ehemann X Ehefrau
93
Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2008
Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2009 soll folgender
Gesamtbetrag nach 2008 zurückgetragen werden
EUR EUR
,- ,
Zweite Frage bezieht sich auf den Titel: Im letzten Studienjahr habe ich quasi ein Praktikum/ Praxisphase sowie Bachelorarbeit beim Arbeitgeber geschrieben. Später habe ich bei diesem Arbeitgeber nach der Bachelorarbeit auch meine berufliche Tätigkeit aufgenommen. Muss ich jetzt einen Verlustvortrag für den 1. Teil des Jahres (Bachelor + Praktikum) machen und zusätzlich für den zweiten Teil eine Einkommensteuererklärung für den 2. Teil des Jahres?
Gruß
quantentunnel