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"Der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermitllung ist dann laufender Gewinn" vom Unternehmen meines Bruders?Für Ihren Bruder steht somit Ende des Jahres eine Geschäftsaufgabe an. Da ich davon ausgehe, das er bisher seinen Gewinn nach EÜR ermittelt hat, kommt dann zur Geschäftsaufgabe der Wechsel zur Bilanz hinzu. Der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermitllung ist dann laufender Gewinn und der Wert aus der Bilanz dann der Aufgabe-/Veräußerungsgewinn.
Möchte halt auf sicher gehen. Unser Umsatz wird nächstes Jahr über 17.500€ sein. Und wir müssen noch nicht davon leben!die Umsatzgrenzen für die GbR haben doch nichts mit einem Wareneinkauf vom Bruder zu tun - es kommt dann auf die Verkäufe der GbR im Kalenderjahr an!
Mal nachgefragt: 2 Leute wollen von einer GbR leben, die Umsätze unter 17.500,-- haben wird???
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