Steuerklasse rückwirkend "vergüten" ?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kai82
Beiträge: 2
Registriert: 16. Okt 2013, 17:00

Steuerklasse rückwirkend "vergüten" ?

Beitrag von Kai82 »

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und nicht ganz sicher ob ich das richtige Unterforum getroffen habe.

Hier mein Anliegen:

ich habe am 03.07.2012 geheiratet. Seit dem 03.07.2012 bin ich in die Steuerklasse 3 meine Frau in die Steuerklasse 5 gewechselt. Die Lohnsteuerkarten wurden rückwirkend im November 2012 angepasst. Beide Arbeitgeber haben bis 31.12.2012 mit Lohnsteuerklassen 1 - 1 abgerechnet. Laut Aussage des Finanzamts wird der entsprechende "Vorteil" aus dem Splitting in 3-5 rückwirkend auf der nächsten Steuererklärung vergütet. Auf meiner aktuellen Steuererklärung wird mir bis zum 31.12.12 die 1 - 1 Variante zugeschrieben. Auf Einspruch beim Finanzamt erhielt ich die Aussage: "Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt hätte. Die Besteuerung erfolgt nach Splittingtarif. Der Widerspruch wird abgelehnt.

Was nun? Es sind ca. 250 € monatlicher "Vorteil" der 3 -5 gegenüber der 1-1 Variante. Für die 6 Monate (2. Halbjahr 2012) fehlt mir dieser derzeit.

Die Aussage das der " Vorteil" also rückwirkend zum 03.07.12 berechnet wurde erfolgte telefonisch vom Finanzamt (hatte damals darauf hingewiesen das beide AG noch mit 1 -1 versteuern.

Jetzt lehnt das Finanzamt dieses ab.

Vielen Dank im Voraus
Steuerlümmel
Beiträge: 12
Registriert: 7. Okt 2016, 07:32

Re: Steuerklasse rückwirkend "vergüten" ?

Beitrag von Steuerlümmel »

Ich habe im Moment die Gleiche Situation, ich hatte Steuerklasse 1, habe in 2015 geheiratet und mache nun die EKStE für 2015, darin habe ich direkt angesprochen das ich in 2015 in die Steuerklasse 3 wechseln möchte.
Das können sie nicht ablehnen weil es ja vom Gesetzgeber so vorgesehen ist.

Du hättest das bei Deiner EKStE ebenfalls direkt beantragen sollen.

Ach, habe gerade gesehen das es ein Uralter Tread ist, na ja vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen noch...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse rückwirkend "vergüten" ?

Beitrag von muemmel »

Selbstverständlich kann man nach Ablauf eines Jahres nicht rückwirkend die Steuerklasse wechseln. Wozu auch? Die Lohnsteuerabzüge sind ja nur Vorauszahlungen auf die immer gleich hohe Steuersumme, die völlig unabhängig von der Steuerklasse nach Abgabe der Steuererklärung festgesetzt wird.
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