Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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brickkingz
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Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Beitrag von brickkingz »

Mein Bruder und ich haben eine GbR gegründet und haben uns für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Wir erfüllen auch die Bedingungen (unter 17.500€ aufs jahr hochgerechnet im 1 kalenderjahr/unter 50.000€ voraussichtlich im 2 jahr).
Mein Bruder hat schon ein Einzelunternehmen im fast selben Geschäftsbereich, dieses Unternehmen ist dieses Jahr Kleinunternehmen, nächstes jahr steuerpflichtig.
Er möchte dieses ende des Jahres auflösen und die Waren in unsere GbR einbringen.
Darf die GbR dann überhaupt noch die Kleinunternehmerregelung anwenden? Weil es ja vielleicht so aussehen könnte fürs Finanzamt dass mein bruder damit die umsatzsteuer umgehen möchte.
Außerdem wie sieht dass eig mit dem Grundsatz aus das man nicht mehre "Kleinunternehmen" nebeneinander führen kann, also das die umsätze der kleinunternehmen zusammengerchnet werden? - ich hat das so verstanden dass die GbR eine eigene "Person" ist und nichts mit dem Unternehmen meines Bruders zu tun hat... liege ich richtig?
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Beitrag von StephanM »

Hinsichtlich der Umsatzsteuer bei der GbR: ja. Die GbR ist als eigenständiger Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz anzusehen.
Sofern Sie die Kriterien erfüllt kann sie Kleinunternehmer bleiben.

Für Ihren Bruder steht somit Ende des Jahres eine Geschäftsaufgabe an. Da ich davon ausgehe, das er bisher seinen Gewinn nach EÜR ermittelt hat, kommt dann zur Geschäftsaufgabe der Wechsel zur Bilanz hinzu. Der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermitllung ist dann laufender Gewinn und der Wert aus der Bilanz dann der Aufgabe-/Veräußerungsgewinn.

Die Waren muss er bei einer Entnahme mit Umsatzsteuer entnehmen. D.h. Ware X mit Brutto 100 EUR muss er als gewinnerhöhende Entnahme mit 119 EUR entnehmen, so als ob er sie zum Buchwert verkaufen würde.
brickkingz
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Re: Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Beitrag von brickkingz »

StephanM hat geschrieben: Für Ihren Bruder steht somit Ende des Jahres eine Geschäftsaufgabe an. Da ich davon ausgehe, das er bisher seinen Gewinn nach EÜR ermittelt hat, kommt dann zur Geschäftsaufgabe der Wechsel zur Bilanz hinzu. Der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermitllung ist dann laufender Gewinn und der Wert aus der Bilanz dann der Aufgabe-/Veräußerungsgewinn.
"Der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermitllung ist dann laufender Gewinn" vom Unternehmen meines Bruders?
Also eine Übertragung von Waren in ein anderes Unternehmen ist ja eine "steuerlich begünstigten Geschäftsveräußerung" (http://www.steuerberaten.de/tag/betriebsaufgabe/).
Spielt die Aufnahme der Waren irgend eine Rolle bei der Kleinunternehmerregelung? Wir erwarten durch die Aufnahme der Waren nicht dass die umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung überschritten werden.
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Beitrag von schlauelia »

die Umsatzgrenzen für die GbR haben doch nichts mit einem Wareneinkauf vom Bruder zu tun - es kommt dann auf die Verkäufe der GbR im Kalenderjahr an!

Mal nachgefragt: 2 Leute wollen von einer GbR leben, die Umsätze unter 17.500,-- haben wird???
brickkingz
Beiträge: 3
Registriert: 16. Nov 2016, 17:07

Re: Unternehmenauflüsung- Warenübertragung - Kleinunternehmerregelung?

Beitrag von brickkingz »

schlauelia hat geschrieben:die Umsatzgrenzen für die GbR haben doch nichts mit einem Wareneinkauf vom Bruder zu tun - es kommt dann auf die Verkäufe der GbR im Kalenderjahr an!

Mal nachgefragt: 2 Leute wollen von einer GbR leben, die Umsätze unter 17.500,-- haben wird???
Möchte halt auf sicher gehen. Unser Umsatz wird nächstes Jahr über 17.500€ sein. Und wir müssen noch nicht davon leben!
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