Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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timmy
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Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

Beitrag von timmy »

EDIT2: Bevor sich jemand die Mühe macht mir zu antworten habe ich eine grundlegende Frage. Bis September 2015 habe ich durch meine Minijobs auf Lohnsteuerkarte und mein Praktikum über den Zeitraum mehr verdient als Werbekosten angefallen wären. Dann hätte ich bis dahin doch keinen Verlust und kann mir die Mühe zumindest für mein Bachelorstudium sparen.


Hallo,

ich habe zu der im Titel beschriebenen Angelegenheit ein paar detaillierte Fragen. Sollte etwas zu Allgemeines dabei sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich habe wirklich viel gesucht aber zu manchen Punkten keine klare Antwort gefunden. Ich hätte auch die Möglichkeit das einen Steuerberater machen zu lassen aber ich wüsste gerne selber, was ich alles benötige etc... Dann könnte ich, falls ich es nicht selber mache, die ganzen Unterlagen zumindest einfacher raussuchen.

Meine Situation: Beginn Erststudium im April 2011 und Ende dieses / Beginn des Zweitstudiums im Oktober 2015. Ich wollte nun zumindest bis inkl. 2014 den Verlust vortragen, damit ich das noch schaffe, bevor diese 7-Jahresregel gekippt wird. Eine Einkommensteuererklärung habe ich bisher noch nie abgegeben.

1.) Angenommen ich brauche im ersten Berufsjahr nicht den ganzen Verlust auf, weil ich beispielsweise im Oktober anfange und insgesamt 9000€ verdiene. Kann ich dann nur 1000€ meines Verlustes (angenommen ich habe 5000€) nutzen und der Rest verfällt oder kann ich damit im nächsten Jahr mein Einkommen mindern? Folgendes habe ich hier gefunden und bin daher etwas verunsichert: viewt...p=15135#p15135 Es doch so, dass das Einkommen dann auf 6000€ gemindert wird und keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Und weil 6000€ mehr als 0€ sind habe ich keinen Verlust mehr, den ich ins nächste Jahr vortragen könnte?

2.) Allgemeines Vorgehen: So wie ich es verstanden habe kreuze ich im Hauptvordruck "Verlustvortrag" an oder muss ich zusätzlich auch "Einkommenssteuererklärung" ankreuzen? (Einkommen über 450€ / Monat bzw. 8000€ im Jahr hatte ich aber nie.) Dann gebe ich bei Anlage N die Werbekosten an und bei den zusätzlichen Angaben für die Steuererklärung ab Jahr 2012 dann den jeweiligen addierten Verlust aus den Vorjahren. Kann ich hier dann die selber berechneten Werte eintragen? Das Finanzamt wird ja erstmal der Meinung sein, dass das Erststudium nicht als Werbekosten zählt bis das Gerichtsverfahren durch ist.

3.) Das mit der Entfernungspauschale ist für mich leider sehr kompliziert. Ich studiere an der FAU Erlangen-Nürnberg. Hauptsächlich war ich in Erlangen aber für manche Wahlfächer musste ich auch nach Nürnberg. Meine Fahrten sehen für ein Semester beispielsweise wie folgt aus: Während des Semesters von Mo-Fr bin ich zur Uni in Erlangen gefahren (3km). Zusätzlich musste ich an drei Tagen auch nach Nürnberg fahren (25km), an den Tagen war ich aber auch in Erlangen an der Uni und zwischen den Fahrten kurz daheim. In den Semesterferien musste ich auch zum Lernen (zum Schreiben von Klausuren mit deren Bestehen ich werben kann) jeweils 4-6 Wochen an die Uni in Erlangen, weil mir die Literatur, Software, Hardware, etc. nicht daheim zu Verfügung steht. Außerdem habe ich verschiedene einmalige Strecken zu Prüfungsräumen. Wie gebe ich das am sinnvollsten an?
Gefahren bin ich mit verschiedenen eigenen Autos (ich habe bisher 3 unterschiedliche Autos mit verschiedenen Kennzeichen besessen), Mietwagen, Auto meiner Freundin, Privatfahrzeug meiner Mutter und größtenteils mit dem Fahrrad. Ich habe logischerweise keine Ahnung mehr, was ich wann wozu benutzt habe. Kann ich der Einfachheit halber meine Autos einfach weglassen? Mir geht es nur um die 30 cent pro gefahrenen km, bzw. pro einfache Strecke und nicht um eine Einbeziehung meines Autos. Ein Semesterticket von der Uni, welches ich hätte nutzen können, hatte / habe ich nicht.

4.) Kann ich bei Arbeitsmittel meine Sachen im Kaufjahr zu 100% einbringen oder muss z.b. ein Laptop über mehrere Jahre irgendwie untergebracht werden. Die Sachen die ich dort einbringen möchte sind nur für die Uni gedacht. Für die private Nutzung habe ich noch einen anderen PC und zwei Laptops. Kann ich hier auch eine eigene "art des Arbeitsmittels" einfügen oder gelten nur die in Elster vorgeschlagenen Arten?

EDIT: Die 410€ Grenze wird bei meinen Laptops überschritten. Eines wurde im September 2013 gekauft. Angenommen ich schreibe es über 3 Jahre ab, dann kann ich doch ab Beginn meines Masterstudiums auch das davor gekaufte Laptop einbringen? Im jetzigen September habe ich mir ein neues gekauft, weil das alte defekt ist. Ab hier kann ich doch dann wieder über 3 Jahre abschreiben?
Außerdem habe ich einen Desktop PC, welchen ich selber nach und nach gebaut habe. Kein Artikel liegt über 410€. Kann/muss ich die Sachen wie CPU, Mainboard, RAM etc. jeweils auf einmal abschreiben ? Oder wird alles zusammengezählt und der Desktop PC als Ganzes gesehen? Falls ja, ab wann wäre es ein neuer PC ? (z.B. CPU, Mainboard, Gehäuse etc...) Ich finde hierzu keinerlei Richtlinie. Ich finde nur Aussagen wie " in seinem Wesen erheblich verändert oder in seiner Nutzungsmöglichkeit wesentlich verbessert werden " Ich habe keine Ahnung, ob ein neuer Prozessor eine wesentliche Veränderung darstellt, wenn er nicht deutlich schneller ist als der vorherige....
Was ist dann aber wenn der PC 3 Jahre und 1 Monat alt ist und ich eine neue Festplatte brauche. Dann kann ich diese direkt als Erhaltungsaufwand abschreiben?
Den Monitor und die Peripheriegeräte nutze ich Außerdem per Docking-Station an meinem Uni-Laptop. Sie sind also eigentlich nicht streng einem Gerät zuzuordnen...
Wird das überhaupt bei meinem geringen Verlustvortrag von vllt. 1500€/Jahr so genau überprüft? Die Sachbearbeiter müssten sich ja ziemlich gut mit dem Thema auskennen...
Wenn ich mich richtig erinnere, dann zählt der Monat indem etwas gekauft wurde. Also z.B. Arbeitsspeicher am 29.11. dann zählt der PC ab November als aufgewertet. Was würde man annehmen, wenn die Komponenten für einen neuen PC über 3 Monate verteilt gekauft wurden? Ich hätte jetzt gesagt, dass der letzte Kaufmonat zählt, weil vorher lag das Zeug ja nur rum. Gebe ich meine Rechnung denn überhaupt irgendwo an oder dann nur einen Betrag bei Computer? Da das meine erste Steuererklärung ist, verstehe ich nicht so ganz, wie dann ein eventuell ein Sachbearbeiter, welcher sich nicht mit PC-Technik auskennt, den "Aufrüstungsverlauf" meiner Workstation nachvollziehen soll, wenn ich nur die Rechnungen dazu gebe. (z.B. ein SATA-Kabel ist für den PC selber und ein eSATA-Kabel für den Anschluss externer Geräte und würde daher nicht zum Gerät "PC" gehören)

5.) Allgemeinere Frage: Muss ich eine explizite Rechnung haben? Einige Sachen habe ich gebraucht bei ebay gekauft und mit Paypal bezahlt. Da diese von Privatpersonen stammen, habe ich keine Rechnung sondern einen Ausdruck von PayPal über den Kauf. Kann ich davon ausgehen, dass das Finanzamt das akzeptiert? Es ist ja in jedem Fall eindeutig was ich zu welchem Preis wo gekauft habe.

6.) Sind Semesterbeiträge und Beiträge für das Studentenwerk Fortbildungskosten?

7.) im Oktober 2015 habe ich mein Masterstudium begonnen, sodass ab dann alles ohne Probleme zu Werbekosten zählen sollte. Wie mache ich das deutlich? Ich müsste ja alles quasi aufteilen.

8.) von April 2015 bis Oktober 2015 habe ich ein Praktikum gemacht. Die ersten sechs Wochen waren Pflicht für mein Bachelorstudium, der Rest für mein Masterstudium. Mein Bachelorzeugnis habe ich im Juni erhalten. Wie kann ich das aufteilen? Kann ich das Praktikum ab den sechs Wochen zum Masterstudium zählen oder zählt das Datum des Zeugnisses? Die für meinen Bachelor notwendigen Leistungen waren nach den sechs Wochen erbracht. Das Prüfungsamt brauchte natürlich etwas Zeit, um alles einzutragen.

9.) Ich nehme an, dass vom Finanzamt ein Brief (hier im Forum waren irgendwo zwei Bilder, die ich leider nicht mehr finde) kommen wird, dass das Erststudium nur als Sonderaufwendung zählt. Reicht dann ein schriftlicher Widerspruch mit Bezug auf das laufende Verfahren?

10.) Wenn ich beispielsweise 3km zur nächsten Müller-Filiale fahre und einen Stift kaufe (nur diesen auf der Rechnung) kann ich doch 0,90€ als Fahrtkosten veranschlagen? Wo würde das einfließen?

11.) Wie gebe ich meine Fahrkosten für Bewerbungsgespräche an? Einfach 0,30€/km bei 46-Bewerbungskosten?

12) Ich habe jedes Jahr einen Minijob für unter 450€ für 3 Monate, habe jedoch immer vom Finanzamt irgendwas zur elektronischen Lohnsteuerbenachrichtigung bekommen. Dann muss ich den Minijob (Hiwi an der Uni) auch bei Anlage N aufführen?

13) Nur zum Verständnis: Mit dem Pauschalbeitrag von 1000€ kann ich ja nichts anfangen, wenn ich einen Verlust vortragen will?

Vielen Dank schon mal!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Bis September 2015 habe ich durch meine Minijobs auf Lohnsteuerkarte und mein Praktikum über den Zeitraum mehr verdient als Werbekosten angefallen wären. Dann hätte ich bis dahin doch keinen Verlust und kann mir die Mühe zumindest für mein Bachelorstudium sparen. Exakt richtig.

1. Der Verlust wandert immer in das nächste Jahr. Und wenn Sie 5.000 Euro Verlust in ein Jahr mit 9.000 Euro Einkommen übertragen, dann ist der Verlust weg, ohne sich steuerlich auszuwirken.
timmy
Beiträge: 2
Registriert: 15. Nov 2016, 21:30

Re: Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

Beitrag von timmy »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Irgendwie macht das ganze Steuerzeug für Studenten ja nur Sinn, wenn man beim Zweitwohnsitz etwas schummelt, nie arbeitet oder ein sehr teures Auslandssemester hatte. Das liest sich in den ganzen Artikeln etwas anders...


Was mich aus reinem Interesse gerade interessieren würde, wäre, wo ich die Fahrkosten zum Laden angebe, bei dem ich ein Arbeitsmittel kaufe. Kann ich pro einfachem km Entfernung den Wert des Produktes um 30 Cent erhöhen und das Ganze durch eine beigelegte Exceltabelle erklären? So hätte ich es auch bei den Fahrkosten zur Uni gemacht und diese zu Fortbildungskosten gezählt (hab ich in einem anderen Forum gelesen).
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