Verlustvortrag Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Copernicus
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Verlustvortrag Studium

Beitrag von Copernicus »

Hallo,
ein ähnliches Thema wurde hier bereits vor ein paar Tagen gestellt.
Ich lasse meine momentanen Aufwendungen für mein Studium als Werbungskosten im Sinne eines Verlustvortrages aufrechnen.
Anders als bei den meisten kann ich den Verlustvortrag auch über die Jahre mitnehmen, da mein Studium als Weiterbildung meiner damaligen Ausbildung zählt.
Nun werde ich ein viermonatiges Praktikum in der Schweiz absolvieren und habe dazu einige Fragen:

1. Wird der Tatsache, dass in der Schweiz nahezu doppelt so hohe Lebenshaltungskosten wie in Deutschland herrschen irgendwie Rechnung getragen ?
Auf deutsch, kann ich die erhöhten Lebenshaltungskosten irgendwo geltend machen ? Gibt es da bestimmte Sätze?
2. Ich behalte für die Zeit meinen Wohnsitz in Deutschland, muss auch weiter Miete zahlen. Macht es dann Sinn eine doppelte Haushaltsführung anzugeben?
3. Ich erhalte für die Zeit eine ERASMUS-Förderung. Mindert die ebenfalls meinen Verlustvortrag?

Ich gehe davon aus, dass bei 1200€ Gehalt + 400€ Erasmus - 800€ Wohnung in D&CH minus Lebenshaltungskosten das ganze nahezu ein Nullsummenspiel wird.
Möchte aber nicht dass sich mein Verlustvortrag dadurch mindert.

Noch was anderes:
Habe gerade mit Überraschung festgestellt, dass Prüfungen von (nicht-selbständigen) Privatpersonen bei einem Gehalt unter 500.000€ p.a. nur in "begründeten Ausnahmefällen" rechtens sind. Das heisst ja, dass jeder Angestellte < 500.000 p.a. mehr oder weniger angeben kann, was er möchte, so lange er es nicht maßlos übertreibt. Wo ist denn da die Kontrolle?
Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

1. Klar doch - für die ersten 3 Monaten dürfen "Verpflegungsmehraufwendungen" angesetzt werden. Das sind in Genf 64, in der Rest-Schweiz 62 Euro am Tag.
2. Natürlich.
Copernicus
Beiträge: 4
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Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Copernicus »

Danke, da hilfst du mir schon mal viel weiter!
Bertbapp
Beiträge: 4
Registriert: 10. Nov 2016, 12:03

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Bertbapp »

Hallo zusammen,

ich eröffne mal kein neues Thema, gibt ja schon genügende.
Ist ein Masterstudium desselben Studienfaches wie im Bachelor nicht auch eine Weiterbildung und somit müsste dann der Vv "durchgeschleift" werden können über ein ungünstiges Jobeinstiegsszenario. Beispiel: Studienabschluss im Sommer, Jobeinstieg zum 1 Oktober, 3k Brutto. Bis Jahresende hätte man dann 9k verdient, hätte einen Vv aus 3 Jahren Masterstudium von 8k und sich die Mühe völlig umsonst gemacht?
muemmel
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Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Bis Jahresende hätte man dann 9k verdient, hätte einen Vv aus 3 Jahren Masterstudium von 8k und sich die Mühe völlig umsonst gemacht? Exakt richtig verstanden. Endlich mal jemand, der nicht glaubt, seine Werbungskosten müßten sich aber unbedingt und auf jeden Fall auswirken...
Bertbapp
Beiträge: 4
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Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Bertbapp »

Und wirksam wird der Vv im Folgejahr des erklärten Jahres und nicht des Jahres der Erklärung richtig? Also obiges Szenario, 17 ist in Summe unterm Grundfreibetrag, 18 drüber, erklärt man in 18 alle Verluste werden die rückwirkend mit den Einnahmen in 17 verrechnet und man landet trotzdem bei 0, weil die erklärten Jahre ja vor 17 liegen ergo der Verlust zwingend dahin vorgetragen wird, richtig? Anders wäre auch zu schön :mrgreen:
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Der Verlust wird immer in das nächste Jahr vorgetragen, egal wann man den Antrag auf Verlustfeststellung stellt.
Bertbapp
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Registriert: 10. Nov 2016, 12:03

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Bertbapp »

Aha, also ein Verlust aus den Jahren 13 bis 16, den ich erst Ende 2017 erkläre würde, unabhängig von Einkommen in 17, tatsächlich erst mit Einkommen 2018 verrechnet?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von muemmel »

Natürlich nicht - es war ja nicht das Jahr gemeint, in dem der Antrag gestellt wird, sondern das Jahr des Verlustes. Ein Verlust aus 13-16 wird nach 17 vorgetragen.
Bertbapp
Beiträge: 4
Registriert: 10. Nov 2016, 12:03

Re: Verlustvortrag Studium

Beitrag von Bertbapp »

Ok, dank dir :P
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