Nach verpasster Einspruchsfrist - Welche Möglichkeiten?

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sebas
Beiträge: 4
Registriert: 10. Nov 2016, 16:09

Nach verpasster Einspruchsfrist - Welche Möglichkeiten?

Beitrag von sebas »

Hey zusammen,

Habe 2 kurze Fragen:

1) Ich habe meine Steuererklärungen für den Zeitraum meines Bachelors (2011-2013) bereits gemacht, dabei aber keinen Verlustvortrag angegeben. Kann ich das nachträglich noch machen, falls dieses Urteil beim BVerfG Erst- und Zweitausbildung steuerlich gleichsetzt. Oder ist diese Tür schon zu, dadurch dass ich bereits einen rechtskräftigen Steuerbescheid für diese Jahre habe?

2) Ich war 09/2015 bis 01/2016 im Master im Auslandssemester und habe die dafür entstandenen Kosten nicht als Verlustvortrag für 2015 angegeben. Steuerbescheid kam am 11.07.2016, d.h. Einspruchsfrist und auch die Frist für die Wiedereinsetzung des vorherigen Stands ist vorbei. Gibt es trotzdem noch eine Chance, dass die das akzeptieren wenn ich das nachreiche? Oder ist auch dieser Zug komplett abgefahren?


Vielen Dank schon mal für jede Hilfe!

Grüße,
Sebastian
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nach verpasster Einspruchsfrist - Welche Möglichkeiten?

Beitrag von muemmel »

Rechtskräftige Bescheide werden bloß noch zu Ihren Ungunsten geändert. Folglich ist hier keine Änderung mehr möglich.
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