Schönen Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber im weitesten Sinn, hätte meine Idee eine Steuerhinterziehung zur Folge.
Worum geht es:
Wir vermieten einen Gastraum über ein Internetportal für sehr günstiges Geld in einer Großstadt. (Etwa 10 verschiedene Gäste im Monat)
Letzte Steuererklärung:
Letztes Jahr habe ich im Bogen "Vermietung und Verpachtung" die Gesamteinnahmen abzüglich Anteil meiner Miete/Strom eingetragen. Soweit alles richtig.
Dieses Jahr, sind es mehr Gäste und mittlerweile haben wir auch ordentlich zu tun.
Nun zu meiner Frage:
1. Kann man die eigene Arbeitsleistung (pro Gast immerhin 30 min) als Nebenjob angeben und somit von der Mieteinnahme abziehen?
2. Putzmittel, Müll, Bettbezug, Handtücher waschen kosten auch Geld. Kann ich dies ebenfalls von der Mieteinnahme abziehen?
Würde mich über Tipps sehr freuen.
Schöne Grüße
LECA
Privatzimmervermietung
Re: Privatzimmervermietung
1. nein leider nicht, dafür sind ja keine Kosten entstanden
2. ja natürlich, alle Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, ebenso anteilige Abschreibung(en), Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Zinsen, etc. Eben anteilig = prozentual alles, was so ein Haus eben kostet
2. ja natürlich, alle Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, ebenso anteilige Abschreibung(en), Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Zinsen, etc. Eben anteilig = prozentual alles, was so ein Haus eben kostet
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Privatzimmervermietung
Das sind Einnahmen und somit zu versteuern, also das allgemein bekannte Airbnb Problem
Re: Privatzimmervermietung
denke schon das es möglich ist
Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.
Re: Privatzimmervermietung
Da es sich um Einnahmen handelt, musst du diese auch am Ende versteuern.