Einmalige selbstständige Tätigkeit wie richtig angeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lunakatz
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Einmalige selbstständige Tätigkeit wie richtig angeben

Beitrag von Lunakatz »

Hallo. Ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet Steuererklärungen und habe daher ein paar Fragen, die ich mir bisher leider auch nicht durch Internetrecherchen beantworten konnte. Folgende Situation: Ich habe einen pauschal versteuerten Minijob (also auf 450 € Basis) ausgeübt und ein 4-monatiges Praktikum für das ich monatlich 150 € erhalten habe. Dabei haben Minijob und Praktikum zusammen die 450 € Grenze nicht überschritten. Dazu kommen noch 2 einmalige selbstständige Tätigkeiten, für die ich insgesamt 800 € erhalten habe (ich bin aber nicht selbstständig oder ähnliches). Meine Fragen: Ist es richtig, dass ich den Minijob und das Praktikum in der Einkommenssteuererklärung nicht angeben muss? Darf ich eine Rechnung für eine einmalige selbstständige Tätigkeit schreiben und wie hat diese auszusehen? Und wo trage ich die beiden Tätigkeiten in der Steuererklärung ein?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, ich möchte ja nichts falsch machen bei meiner ersten Steuererklärung. Vielen Dank 
schlauelia
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Re: Einmalige selbstständige Tätigkeit wie richtig angeben

Beitrag von schlauelia »

ein Minijob wird nicht in der Steuererklärung angegeben, da der Arbeitgeber pauschale Abgaben gemacht hat. Praktikum ist auf "Steuerkarte" abgerechnet worden? Also Angabe und die selbständigen Tätigkeiten müssen natürlich auch angegeben werden: Anlage S oder G - warum Rechnung schreiben, wenn Sie das Geld bereits erhalten haben.
Lia
Lunakatz
Beiträge: 3
Registriert: 2. Sep 2016, 14:01

Re: Einmalige selbstständige Tätigkeit wie richtig angeben

Beitrag von Lunakatz »

Hallo, vielen lieben Dank für die Antwort. Soweit ich weiß wurde das Praktikum nicht über eine Steuerkarte abgerechnet. Das heißt ich muss es auch nicht angeben?! Also werde ich nur die beiden selbstständigen Tätigkeiten eintragen. Wie kann ich denn deutlich machen, dass das Ganze einmalig war? Und Anlage S heißt dann einfach bei Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten eintragen?
Lg
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Einmalige selbstständige Tätigkeit wie richtig angeben

Beitrag von schlauelia »

in der Anlage S wird der Gewinn eingetragen: Einnahmen minus Ausgaben - sicher, dass S und nicht G = Gewerbe?
Warum wollen Sie bei 800,-- irgendwo hinschreiben, dass das einmalig war? Das ist eigentlich unnötig. Das FA könnte bei diesem einzigen Einkommen auch fragen, wovon Sie gelebt haben - nur von 450,-- pro Monat noch? Oder gab es noch weitere Einkommen oder Unterhaltszahlungen von Eltern? Bei nur 800,-- könnte man auch die Abgabe einer ESt-Erklärung verzichten, es sei denn, man muss sie abgeben - z.B. weil man einen Einkommensnachweis brauchr, weil das FA einen auffordert.. oder?
Lia
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