Verlustvortrag Zweitstudium 10/11 trotz Bescheid 2013/14?

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Pollox
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Registriert: 31. Jul 2016, 11:42

Verlustvortrag Zweitstudium 10/11 trotz Bescheid 2013/14?

Beitrag von Pollox »

Hallo,

ich habe von 2010 bis 2012 einen Master im direkten Anschluss an den Bachelor absolviert. In dieser Zeit hatte ich kein Einkommenssteuerpflichtiges Einkommen.

Seit 2013 arbeite ich und habe entsprechend nur für 2013 und 2014 freiwillige Steuererklärungen abgegeben.

Nachdem ich 2015 festgestellt habe, dass ich für das Zweitstudium einen Verlustvortrag absetzen kann, habe ich das in der Frist der letzen sieben Jahre für die Jahre 2010-2012 getan. Hierzu liegt nach meiner Kenntnis auch das Urteil BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14 vor.

Daraufhin hat das Finanzamt festgestellt, dass die Festsetzungsfrist für 2010 und 2011 abgelaufen ist und die Anlaufhemung durch die Abgabe der Freiwilligen Steuererklärung im Jahr 2013 ebenfalls wegfällt.

Meine Frage ist nun, ob das so stimmt? Macht ein Einspruch sinn?

Durch das Urteil BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14 wurde ja entschieden, dass eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen bis zu 7 Jahre möglich ist. Bisher war ein solcher Verlustfestellungsantrag an den Einkommensteuerbescheid und dessen vierjährige Verjährungsfrist gekoppelt. Das wird doch durch die freiwillige Abgabe der Erklärungen in 2013/14 nicht aufgehoben oder?

Vielen Dank im Voraus!
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