Hallo, liebe Steuerexperten,
ich habe folgende Frage: Bei uns steht eine Betriebsprüfung an. Im Zuge dessen müssen ja alle Buchungen des zu prüfenden Zeitraums vorher dem Finanzamt übergeben werden. Es handelt sich bei uns um eine EÜR.
Nun haben wir einen grundsätzlichen Fehler in der Berechnung der Umsatzsteuer gefunden (falscher Umsatzsteuersatz bei manchen Buchungen). Die Korrektur des Fehlers sollte zu einer Nachzahlung zu unseren Gunsten führen, das spielt aber keine Rolle. Wir könnten dies nun per Knopfdruck korrigieren und die Daten dann beim FA einreichen.
Nun ist die Frage: Sollen wir dies tun oder die Daten so lassen? In jedem Falle würden wir den Prüfer zu Beginn der Prüfung darauf hinweisen. Also: falsche Daten oder korrigierte Daten einreichen?
Grüße,
Ellio
Betriebsprüfung: Datenkorrektur vor Übergabe?
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Re: Betriebsprüfung: Datenkorrektur vor Übergabe?
die Korrektur betrifft ein Jahr, für das bereits Erklärungen eingereicht wurden?
Wenn ja: auf keinen Fall jetzt die Daten verändern!!
Lia
Wenn ja: auf keinen Fall jetzt die Daten verändern!!
Lia
Re: Betriebsprüfung: Datenkorrektur vor Übergabe?
OK, vielen Dank für die Antwort.. Ja, die EÜR wurde für diese Jahre eingereicht (2012-14).