Die 2% Pauschalversteuerung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ronnex
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Die 2% Pauschalversteuerung

Beitrag von Ronnex »

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit noch Student und habe eine Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung.

2015 hatte ich
  • ganzjährig einen HiWi-Job an der Uni (ca. 250€ / Monat)
  • für 3 Monate einen kleinen Nebenjob als Kassierer für ca 200€ / Monat
Von meiner Arbeit an der Uni bekomme ich auch regelmäßig einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015". Dort ist mein Verdienst aufgeführt und auch welche Abgaben ich geleistet habe.

Ich war die erste Hälfte des Jahres Steuerklasse 6 und habe ca 120€ an Lohnsteuer und Kirchensteuer gezahlt. Die zweite Jahrehälfte war ich dann Steuerklasse 4 und hatte 0€ Abzüge. Laut der Elster Software bekomme ich durch meine Steuererkärung allerdings die kompletten 120€ wieder zurück. Habe also faktisch keine Abgaben von meinem Lohn gehabt.

So in meinem kleinen Nebenjob bekam ich allerdings nie solche Ausdrucke und meinen Lohn einfach Bar auf die Hand. Nach etwas Recherche (jetzt 1 Jahr nach der Kündigung :roll: ) habe ich erfahren, dass Minijobs wohl pauschal mit 2% versteuert sind. (Und dieser Job auch nicht in meiner Einkommenssteuererklärung auftauchen sollte)

Jetzt frage ich mich allerdings: Habe ich dadurch nicht einen Nachteil? Ich bekomme doch nach der Einmkommenssteuererklärung alles wieder zurück, wieso ist dies bei meinem Pauschal-besteuerten Nebenjob nicht so?

Das ist meine erste Stuererklärung, habt also etwas Nachsicht für eine vielleicht triviale Frage :)

Viele Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Die 2% Pauschalversteuerung

Beitrag von muemmel »

Habe ich dadurch nicht einen Nachteil? Gegenfrage: Sie wollen also Steuern zahlen, um die dann wiederzukriegen? Ist es da nicht besser, gleich keine Steuern zu zahlen?
Laut der Elster Software bekomme ich durch meine Steuererkärung allerdings die kompletten 120€ wieder zurück. Habe also faktisch keine Abgaben von meinem Lohn gehabt. Steuerklasse 4 bedeutet aber, daß Sie verheiratet sind: Haben Sie die Absicht, sich getrennt von Ihrer Gattin veranlagen zu lassen?
Ronnex
Beiträge: 3
Registriert: 12. Jul 2016, 14:20

Re: Die 2% Pauschalversteuerung

Beitrag von Ronnex »

muemmel hat geschrieben:Habe ich dadurch nicht einen Nachteil? Gegenfrage: Sie wollen also Steuern zahlen, um die dann wiederzukriegen? Ist es da nicht besser, gleich keine Steuern zu zahlen?
Schon, aber zahle ich denn nicht diese 2% (die ich ja per Einkommenssteuererklärung nicht wieder bekomme)?
muemmel hat geschrieben:Laut der Elster Software bekomme ich durch meine Steuererkärung allerdings die kompletten 120€ wieder zurück. Habe also faktisch keine Abgaben von meinem Lohn gehabt. Steuerklasse 4 bedeutet aber, daß Sie verheiratet sind: Haben Sie die Absicht, sich getrennt von Ihrer Gattin veranlagen zu lassen?
Nicht wirklich, wobei ich mir aber ehrlich gesagt nicht so recht über das Für und Wider im Klaren bin.
Meine Gattin hatte 2015 allerdings nur einen pauschal-versteuerten Minijob. Sie taucht also wie ich das sehe auch nur auf Seite 1 ("Allgemeine Angaben") der Steuererklärung auf.

Gruß und Danke für die Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Die 2% Pauschalversteuerung

Beitrag von muemmel »

Schon, aber zahle ich denn nicht diese 2% Nein, das tun Sie nicht - die zahlt der Arbeitgeber.
Nicht wirklich, wobei ich mir aber ehrlich gesagt nicht so recht über das Für und Wider im Klaren bin. Wenn jeder für sich genommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, und das scheint ja der Fall zu sein, dann ist es allerdings egal, wie Sie beide sich veranlagen lassen. Als ich die Frage gestellt habe, ging ich davon aus, Ihre Gattin hätte steuerpflichtiges Einkommen.
Ronnex
Beiträge: 3
Registriert: 12. Jul 2016, 14:20

Re: Die 2% Pauschalversteuerung

Beitrag von Ronnex »

muemmel hat geschrieben:[..]Nein, das tun Sie nicht - die zahlt der Arbeitgeber.[..]
Ahhh, das war der entscheidende Satz.

Meine Frage hat sich damit nun geklärt.

Vielen Dank für die hilfe!
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